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Rückkehr in die GKV für über 55-Jährige

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 15.05.2023, van Wersch

Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Allerdings muss man dazu jünger als 55 Jahre sein. Ab dann wird ein Wechsel schwierig bis unmöglich. BdSt-Steuerexpertin Michaela van Wersch erläutert einen der wenigen Wege, wie es dennoch funktionieren kann: Über die beitragsfreie Familienversicherung.

Beitragsfreie Familienversicherung

  • Man muss verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verpartnert sein.
  • Der Ehepartner bzw. Lebenspartner muss gesetzlich krankenversichert sein.
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Das Einkommen darf nicht mehr als 520 Euro bei einer geringfügigen Beschäftigung oder 485 Euro bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung betragen. Bei der Einkommensgrenze beachten: Es kommt auf das Gesamteinkommen an, alle Einkommensarten zählen! Eine Rente (sogar mit dem Zahlbetrag) ebenso wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen (oberhalb des Sparer-Pauschbetrags).
  • Es darf keine hauptberufliche selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden.
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