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Nr. 58 - Stille Reserven im betrieblichen Grundvermögen – Wie vermeide ich ihre Versteuerung?

Publikation / Freiberufler / Unternehmen / Immobilienbesitzer / Ratgeber 01.01.2026

Viele Unternehmer besitzen Immobilien im Betriebsvermögen ihres Unternehmens. Doch wenn ein Betrieb verkauft, aufgegeben oder umstrukturiert wird, kann ein steuerliches Problem entstehen: stille Reserven im betrieblichen Grundvermögen müssen unter Umständen aufgedeckt und versteuert werden. Unser BdSt-Ratgeber erklärt, wann diese Situation entsteht und welche Möglichkeiten es gibt, die Steuerbelastung zu reduzieren oder zu verschieben.

In der Praxis betrifft dies häufig Unternehmer, die ihr Unternehmen über viele Jahre aufgebaut haben. Durch Abschreibungen oder steigende Immobilienwerte entsteht eine Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Marktwert einer Immobilie. Wird der Betrieb später verkauft oder aufgegeben, kann diese Differenz zu einem hohen steuerpflichtigen Gewinn führen.

Gerade bei Unternehmensnachfolgen, Betriebsaufgaben oder Umstrukturierungen stellt sich daher die Frage, wie mit betrieblichen Immobilien umgegangen werden soll. In manchen Fällen lassen sich steuerliche Belastungen durch bestimmte Gestaltungen mildern, etwa durch besondere Besteuerungsregelungen für außerordentliche Einkünfte oder durch organisatorische Veränderungen im Unternehmen.

Der BdSt-Ratgeber erläutert verständlich die steuerlichen Hintergründe zu stillen Reserven im betrieblichen Grundvermögen, zeigt typische Situationen bei Betriebsaufgabe oder Unternehmensnachfolge auf und gibt Hinweise zu möglichen Gestaltungsansätzen im Steuerrecht.

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