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DSi Rundschreiben Nr. 4/2014: Kurzanalyse der neuen GKV-Finanzierung

DSi-Publikation / Rundschreiben 20.03.2014, Damian Fichte

Das Papier analysiert und bewertet den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Änderung der Finanzierung in der GKV.

DSi-Diagnose

  • Zum 1. Januar 2015 soll das Finanzierungssystem der GKV erneut verändert werden. Der allgemeine Beitragssatz soll von 15,5 auf 14,6 Prozent sinken, indem der zusätzliche Bei-tragssatzbestandteil von 0,9 Prozent entfällt. Auch einkommensunabhängige Zusatzbei-träge und Beitragsprämien werden abgeschafft. Im Gegenzug sollen die Krankenkassen nur noch einkommensbezogene Zusatzbeiträge erheben dürfen.
  • Aufgrund der Ersetzung einkommensunabhängiger durch einkommensbezogene Zusatz-beiträge wird die Finanzierung der GKV dem Äquivalenzprinzip immer weniger gerecht.
  • Künftig werden Versicherte mit höheren Einkommen tendenziell stärker zusätzlich belas-tet als Versicherte mit geringen Einkommen, während das Leistungsangebot weitestge-hend einkommensunabhängig ist.
  • Das neue Finanzierungssystem wird allerdings vor allem wegen des Wegfalls des bürokra-tischen Sozialausgleichs einfacher.
  • Die Einrichtung des neuen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesund-heitswesen ist unnötig, weil dadurch kostspielige Doppelstrukturen drohen.
  • Gemäß der neuen Finanzplanung des Bundes soll der Bundeszuschuss zur GKV im kom-menden Jahr erneut um 2,5 Mrd. Euro gekürzt werden. Dies ist ein zweckwidriger Zugriff auf die Reserven der GKV.

DSi-Empfehlungen

  • Kritik an einkommensbezogenen Zusatzbeiträgen,
  • Festhalten am Sonderkündigungsrecht zum 1. Januar 2015,
  • Verzicht auf das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen,
  • gesetzliche Zweckbindung des Bundeszuschusses an die Ausgaben für versicherungsfrem-de Leistungen,
  • gesetzliche Zweckbindung und Begrenzung der Reserven beim Gesundheitsfonds und bei den Krankenkassen.
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