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Bundesrat stimmt dem ZuFinG zu

Top News 27.11.2023, Julia Berg

Bessere Bedingungen für Unternehmen und Arbeitnehmer

Der Bundesrat hat am 24. November 2023 dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) zugestimmt, das der Bundestag wenige Tage zuvor, am 17. November 2023, verabschiedet hatte. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und zur Verkündung vorgelegt werden. Junge Unternehmen sowie Klein- und mittelständische Unternehmen profitieren im Wettbewerb um internationale Fachkräfte von den neuen steuerlichen Regelungen durch die Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Der Steuerfreibetrag dafür wird von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Zudem können Start-ups und KMUs über den Freibetrag hinausgehende Zuwendungen in der Lohnversteuerung verschieben. Der Zeitraum wurde auf 15 Jahre verlängert. Für vinkulierte Aktien wurde eine Zuflussfiktion geregelt. Darüber hinaus verdoppelt das Gesetz die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete.

Dennoch hätte sich der BdSt mehr erwünscht. So waren im Referentenentwurf noch höhere Freibeträge für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung vorgesehen. Das hätte die betroffenen Unternehmen im Wettbewerb um Facharbeiter mehr gestärkt.

Wachstumschancengesetz – Vermittlungsausschuss

Der Bundesrat verweist das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss, das dort nachverhandelt werden muss. Die Länder bemängeln, dass der Beschluss des Bundestags nur einige der vielen Änderungsvorschläge des Bundesrats aus dessen ausführlicher Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im ersten Durchgang übernommen hat. Aufgrund vieler kurzfristiger Ergänzungen im Bundestagsverfahren besteht daher Bedarf für weitere Überarbeitungen. Ziel des Gesetzes ist es, das vom Bundestag am 17. November 2023 verabschiedet wurde, Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen. Dazu soll die Liquiditätssituation von Unternehmen verbessert werden, um mehr Anreize für Investitionen und Innovationen zu schaffen.

Es sind dafür mehrere Maßnahmen geplant, um das Steuersystem zu vereinfachen und kleine Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Dazu gehört die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen. Genau das ist stets eine Hauptforderung des BdSt. Daher gilt es nun für den Vermittlungsausschuss, schnell Lösungen zu erarbeiten und Beschlüsse zu fassen, damit das Gesetz baldmöglichst in Kraft treten kann.

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