Erst 18 Prozent der Grundsteuererklärungen abgegeben!
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Bürgerfreundlich geht anders
Gesetzentwurf zur Abwasserkalkulation lässt kaum Entlastung der Gebührenzahler erwarten.
„Bürgerfreundlich geht anders“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW, in einer ersten Bewertung des Gesetzentwurfes zur Abwassergebührenkalkulation, den Kommunalministerin Ina Scharrenbach am Mittwoch vorgestellt hat. Er kritisiert, dass der Gesetzentwurf die klaren Vorgaben aus dem OVG-Urteil vom Mai 2022, wie z.B. die 10-Jahres-Frist als Grundlage der Zinsberechnung, nicht aufgreift. „Wir befürchten, dass die Gebührenzahler bei weitem nicht in dem Umfang entlastet werden, den das Urteil erwarten ließ“, so Steinheuer. Ein deutliches Indiz dafür ist die Aussage der Ministerin, dass das gesamte Gebührenaufkommen nicht geringer ausfallen soll als bisher.
Das Oberverwaltungsgericht hat festgehalten, dass die Abwassergebühren ausschließlich dazu dienen dürfen, die Abwasserbeseitigung dauerhaft betriebsfähig zu erhalten. Das ist in der Vergangenheit nicht geschehen. Am Beispiel der Stadt Oer-Erkenschwick hat das OVG festgestellt, dass die Abwassergebühren um 18 % zu hoch angesetzt waren – dass die Stadt also mehr Geld von den Gebührenzahlern verlangt hat, als notwendig gewesen wäre. „Es ist nicht zu erkennen, dass der Gesetzentwurf dazu führt, dass die Kommunen in Zukunft angemessene Gebühren von ihren Bürgern verlangen müssen“, kritisiert Steinheuer. „Wie wäre es denn, wenn Ministerin Scharrenbach einfach mal ein bürgerfreundliches Gerichtsurteil in ein bürgerfreundliches und verständliches Gesetz gießt?“
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