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Rechtstipp: Bauordnung - Ein Kiesbeet wird nicht "grün" durch ein paar Pflanzen
Schottergärten, in denen einzelne Pflanzen eingesetzt sind, gelten nicht als »Grünflächen«. Der Hauseigentümer muss ein solches Kiesbeet beseitigen, wenn die örtliche Bauordnung solche Grünflächen fordert. Der Grundstückseigentümer kann nicht geltend machen, dass aufgrund der Anzahl und der Höhe der eingesetzten Pflanzen die Beete als »grün« gelten. Es seien Kiesbeete, in die punktuell Koniferen und Sträucher sowie Bodendecker eingepflanzt seien. Grünflächen würden durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt. Steinelemente seien auch nicht ausgeschlossen, wenn sie insgesamt nur eine untergeordnete Bedeutung hätten. (Niedersächsisches OVG, 1 LA 20/22)