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Flächenmodell ist die richtige Entscheidung

Presseinformation 14.12.2020

BdSt Bayern befürwortet den Grundsteuer-Entwurf von Finanzminister Füracker

Das Warten hat sich gelohnt. Der nun von Finanzminister Füracker vorgelegte Entwurf eines Bayerischen Grundsteuergesetzes bringt den Steuerzahlern im Freistaat eine einfache und transparente Berechnung der Grundsteuer.  Die bayerische Staatsregierung nutzt die Länderöffnungsklausel und führt statt dem verwaltungsaufwändigen Bundesmodell eine wertunabhängige, nur nach der Flächengröße von Grundstücken und Gebäuden bestimmbare Bemessungsgrundlage ein. Bereits seit vielen Jahren fordert der Bund der Steuerzahler eine Reform, die ein einfaches und nachvollziehbares Grundsteuerrecht bringt und unterstützt das bayerische Flächenmodell. „Wir begrüßen es sehr, dass nunmehr mit dem vorgelegten Entwurf eine für die Bürger nachvollziehbare Steuerberechnung vorgelegt wird. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Steuervereinfachung sowohl für Bürger als auch die Finanzverwaltung“, erläutert Vizepräsident Klaus Grieshaber vom Bund der Steuerzahler in Bayern. Mit dem Abschied Bayerns von einer nach dem Wert berechneten Bemessungsgrundlage erübrigt sich auch die regelmäßige, aufwändige Neubewertung sämtlicher Grundstücke, die nach dem Bundesmodell alle sieben Jahre vorgesehen ist und die bei steigenden Grundstückspreisen dann auch ohne weiteres Zutun zu Steuererhöhungen führen würde. Mit dem Gesetzentwurf zur Grundsteuer wird auch ein erster Schritt in Richtung Regionalisierung der Steuern umgesetzt. Nun entscheidet erstmals der Freistaat, nach welchen Regel die bayerischen Gemeinden, die ihnen zustehende Grundsteuer erheben und nicht der Bund. „Weitere Schritte sollten folgen, so z.B. bei der Erbschaftsteuer,“ meint dazu Vizepräsident Grieshaber.

München, den 11. Dezember 2020

 

Rudolf G. Maier
Pressesprecher

 

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