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Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung: Fahrplan zur Implementierung gebilligt

20.10.2021

Im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben sich mittlerweile (Stand: 13.10.2021) 136 Staaten auf eine faire Aufteilung von Besteuerungsrechten und eine globale effektive Mindestbesteuerung mit einem einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent geeinigt. Dies teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

Am 9./10.07.2021 hätten die Finanzminister der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) in Venedig das Grundkonzept beschlossen. Während eines weiteren Treffens in Washington am 13.10.2021 hätten sie nun noch offen gebliebene technische Details geeint und einen Fahrplan zur Implementierung gebilligt.

Um eine Lösung auf die steuerlichen Herausforderungen durch die digitalisierte Wirtschaft zu finden, habe die OECD im Auftrag der G20 das so genannte Zwei-Säulen-Projekt ins Leben gerufen. Säule 1 betreffe eine faire internationale Verteilung der Steuern und Säule 2 ziele auf eine globale effektive Mindestbesteuerung ab.

Der Implementierungsfahrplan sieht laut Bundesfinanzministerium vor, dass beide Säulen bereits 2023 in Kraft treten. Für die Umsetzung innerhalb der Europäischen Union habe die Europäische Kommission für Anfang 2022 einen Richtlinienvorschlag für Säule 2 angekündigt. Dieser solle die effektive und einheitliche Umsetzung innerhalb der EU gewährleisten. Säule 1 werde über einen multilateralen völkerrechtlichen Vertrag (so genanntes Multilaterales Instrument 2.0) umgesetzt, den die OECD in den nächsten Monaten ausarbeite.

Bundesfinanzministerium, PM vom 13.10.2021

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