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Wohnnebenkostenvergleich: Hohe Belastung durch Grundsteuer in Stuttgart
Bund der Steuerzahler warnt vor weiterem Anstieg
In keiner anderen Landeshauptstadt der Flächenbundesländer ist die aktuelle Belastung durch die Grundsteuer so hoch wie in Stuttgart. Rund 670 Euro muss ein Musterhaushalt in der baden-württembergischen Landeshauptstadt dafür aufbringen. Im Rahmen eines Wohnnebenkostenvergleichs, bei dem der Bund der Steuerzahler alle 16 Landeshauptstädte unter die Lupe genommen hat, wurde ermittelt, dass nur die Steuerzahler in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin (West) und Bremen bei der Grundsteuer noch stärker zur Kasse gebeten werden als dies in Stuttgart der Fall ist.
Der Steuerzahlerbund hat die staatliche Belastung des Wohnens im Jahr 2021 für einen Drei-Personen-Haushalt mit einem Einfamilienhaus (120 m² Wohnfläche und 300 m² Grundstücksfläche) in allen Landeshauptstädten berechnet. Als Kostenfaktoren wurden dabei die Trinkwasserpreise, die Abfall-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Grundsteuer und der Rundfunkbeitrag berücksichtigt.
Bei den Gesamtkosten schneidet die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz mit einer Belastung von 1.433 Euro am günstigsten ab. Dagegen fallen in Berlin (West) die höchsten Wohnnebenkosten mit 2.287 Euro an. Die Belastung für die Stuttgarter Bürger liegt mit 1.891 Euro über den durchschnittlichen Gesamtkosten von 1.818 Euro und ist damit rund 12 Euro höher als noch im Jahr 2020.
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass sich die Lage in Stuttgart bei den Wohnnebenkosten in wenigen Jahren noch erheblich verschlechtern könnte. Denn sollte es bei den im Landesgrundsteuergesetz festgelegten Regelungen bleiben, ist insbesondere für Einfamilienhäuser zukünftig von einer deutlich höheren Grundsteuerbelastung auszugehen. „Die neue Landesregierung ist dringend gefordert in Sachen Landesgrundsteuergesetz nachzubessern“, appelliert der Vorsitzende des baden-württembergischen Steuerzahlerbundes Zenon Bilaniuk. Denn das Bodenwertmodell, für das man sich in Baden-Württemberg entschieden hat, wird für viele Bürger zu massiven Belastungsverschärfungen führen und ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler würde die Einführung eines Flächenmodells für die Grundsteuer in Baden-Württemberg, das lediglich auf Grundstücksgröße und Wohnfläche basiert, zu gerechteren Ergebnissen führen. Zudem wäre es deutlich unbürokratischer.