Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Landesschulden Baden-Württemberg

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Baden-Württemberg  Wohnnebenkostenvergleich 2022
© piu700/pixelio.de

Wohnnebenkostenvergleich 2022

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 20.07.2022

Städte drehen an der Grundsteuerschraube

Das Wohnen in Baden-Württemberg wird immer teurer. Dies spüren die Bürger nicht nur aufgrund der ständig steigenden Mieten bzw. Immobilien- oder Grundstückspreise. Auch die Baukosten sind zuletzt massiv in die Höhe gegangen. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der nicht unterschätzt werden darf, sind die staatlich verursachten Steuern und Abgaben, welche Jahr für Jahr anfallen - die sogenannten Wohnebenkosten.

Für mehr und mehr Bürger wird es immer schwieriger, die Kosten für das Wohnen aufzubringen. Denn ein immer größerer Teil des Einkommens muss dafür in die Hand genommen werden. Es handelt sich dabei um ein dringendes gesellschaftliches Problem, das es zu lösen gilt. Dabei spielen auch die staatlich verursachten Wohnnebenkosten eine ganz entscheidende Rolle.

Die Situation wird sich noch weiter verschärfen, denn vor allem die Energiepreise gehen rasant nach oben. Kosten für Strom, Gas und Heizöl verteuern das Wohnen aktuell gravierend. Nicht zu unterschätzen sind daneben auch noch die Grunderwerbsteuer mit dem hohen Steuersatz von fünf Prozent in Baden-Württemberg sowie die von den Kommunen erhobenen Erschließungsbeiträge.

Stuttgart über dem Durchschnitt bei bundesweitem Vergleich

Im Mai dieses Jahres veröffentlichte der Bund der Steuerzahler ein bundesweites Ranking zu den Wohnnebenkosten 2022 für die Landeshauptstädte. Dabei positionierte sich Berlin (West) mit einer Belastung von 2.291,49 Euro an der Spitze. In der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz lagen die Kosten mit 1.492,00 Euro am niedrigsten. Stuttgart liegt mit einer Summe von 1.912,05 Euro über dem bundesweiten Durchschnitt, der sich auf 1.840,79 Euro in diesem Jahr beläuft.

Jetzt hat der Bund der Steuerzahler die 15 größten Städte Baden-Württembergs bezüglich ihrer Wohnnebenkosten für 2022 miteinander verglichen. Dabei wurde ein Drei-Personen-Haushalt in einem exemplarischen Ein­familienhaus herangezogen, der auch als Muster für den bundesweiten Vergleich diente.

Belastung in Tübingen und Reutlingen am höchsten

In den 15 größten Städten Baden-Württembergs reicht die Spanne bei den Wohnnebenkosten in diesem Jahr von 1.528,68 Euro in Aalen bis zu 2.171,43 Euro in Tübingen. Der Unterschied in einem Zeitraum von zwölf Monaten liegt in den beiden genannten Städten somit immerhin bei knapp 650 Euro. Im Durchschnitt liegen die Wohnnebenkosten der 15 größten Städte im Land bei 1.792,35 Euro im Jahr.

Einen deutlichen Zuwachs gab es 2022 vor allem in Reutlingen zu verzeichnen. Die Belastung stieg dort von 1.894,31 Euro im Jahr 2021 auf 2.036,54 Euro in diesem Jahr. Damit rückte Reutlingen auf Rang zwei vor. Ursächlich hierfür ist der kräftige Anstieg des Grundsteuerhebesatzes von 400 Prozent auf 500 Prozent. Eine solche Erhöhung wertet der Bund der Steuerzahler äußerst kritisch. Auch die Städte Esslingen, Karlsruhe und Villingen-Schwenningen haben auf dieses Mittel zurückgegriffen, wenn auch mit weniger extremen Steigerungen.

Bei der konkreten Belastung durch die Grundsteuer ist Tübingen erneut unangefochtener Spitzenreiter mit einem Betrag von 870,60 Euro vor Stuttgart mit 670,07 Euro. Tübingens hoher Hebesatz von 660 Prozent schlägt hier zu Buche. Die Belastung in Aalen mit 277,87 Euro für die Grundsteuer ist dagegen erheblich niedriger.

Für das Trinkwasser muss ebenfalls in Tübingen mit 438,48 Euro für den Drei-Personen-Haushalt am meisten gezahlt werden und somit fast 120 Euro mehr als in Freiburg mit 323,16 Euro.

Die Schmutzwassergebühren bewegen sich zwischen 298,32 Euro in Esslingen und 157,08 Euro in Ludwigsburg für den exemplarisch gewählten Drei-Personen-Haushalt.

Für die Abfallentsorgung wurden Gebühren zwischen 420,56 Euro in Reutlingen und 188,40 Euro in Konstanz ermittelt. Als Besonderheiten in Reutlingen fallen die eher unüblichen Gefäßgrößen (80 Liter- bzw. 140 Liter-Gefäße) und ein relativ unflexibler Abholrhythmus auf. Hier sollte eventuell nachgebessert werden. In Mannheim kam es erfreulicherweise zu einem Rückgang von über 20 Euro in diesem Jahr bei den Abfallgebühren.

Einsparmöglichkeiten für Gebührenzahler

Bei manchen Gebührenarten empfiehlt der Bund der Steuerzahler den Betroffenen zu prüfen, ob nicht Einsparmöglichkeiten ausgenutzt und dadurch Gebühren gespart werden können. Dies betrifft z. B. die Niederschlagswassergebühr. Bei dieser kann z. B. regelmäßig durch eine Einleitung in Zisternen oder durch die Nutzung von Rasengittersteinen die Belastung durch die Gebühr reduziert werden. Dazu empfiehlt es sich, die örtliche Satzung zu prüfen.

Auch bei den Abfallgebühren lassen sich in vielen Fällen Einsparungen für die Gebührenzahler erzielen. Oftmals wird eine kleinere Gefäßgröße angeboten oder es kann z.B. ein Antrag auf eine Behältergemeinschaft mit einem Nachbarhaushalt gestellt werden. Häufig wird auch das Kompostieren von Bioabfällen belohnt. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrem Entsorger.

Wohnen darf nicht noch teurer werden

Der Bund der Steuerzahler fordert die Städte auf, alles daran zu setzen, dass das ohnehin teure Wohnen in Baden-Württemberg nicht noch teurer wird. Insbesondere bei der Grundsteuer, die die Hauptlast bei den Wohnnebenkosten ausmacht, ist ein Umdenken dringend erforderlich. In diesem Jahr hat bereits mehr als ein Viertel der 15 größten Städte im Land den Hebesatz erhöht. Mit Blick auf das neue Landesgrundsteuergesetz könnte auch noch in weiteren Städten voreilig an der Hebesatzschraube gedreht werden. Dazu darf es keinesfalls kommen. Vielmehr sollten die Kommunen ihr Ausgabeverhalten prüfen, statt die Steuerzahler noch stärker zu belasten.

Exemplarischer Drei-Personen-Haushalt

  • Drei-Personen-Haushalt
  • Einfamilienhaus (zweigeschossig)
  • 120 m² Wohnfläche
  • 300 m² Grundstücksfläche
  • Städtische Randlage
  • Wasserentgelt und Schmutzwassergebühr für einen Verbrauch von 132 m³/ Jahr (inkl. Grundpreis)
  • Niederschlagswassergebühr für 130 m² versiegelte Grundstücksfläche
  • jährliche Abfallgebühr für eine Bio- und eine Restmülltonne inkl. etwaiger Grundgebühr (jeweils 60 l-Tonne bei wöchentlicher Leerung oder 120 l-Tonne bei zweiwöchentlicher Leerung)
  • Einheitlicher Rundfunkbeitrag 220,32 €
  • Grundsteuer für o. g. Immobilie inkl. Doppelgarage bei Bezugsfertigkeit 2016
Mit Freunden teilen

Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
VIP Pressebereich

Der VIP-Pressebereich bietet mehr! Hier erhalten Sie exklusive Stellungnahmen, Berechnungen und Grafiken.