Wenig Ertrag – aber viel zusätzliche Bürokratie!
Bund der Steuerzahler erteilt Bettensteuerplänen in Stuttgart klare Absage
Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg erteilt den Plänen in Stuttgart eine Bettensteuer einzuführen eine klare Absage. Und zwar unabhängig davon, ob diese Zusatzbelastung Bettensteuer oder Kulturförderabgabe getauft wird. Sollten sich die Gemeinderatsmitglieder für die Einführung einer solchen Abgabe aussprechen, so wäre dies aus Sicht des Bundes der Steuerzahler eine Fehlentscheidung.
Gegen die Einführung einer zusätzlichen Abgabe für Übernachtungsgäste sprechen zahlreiche Argumente. Es bestehen immer noch verfassungsrechtliche Bedenken, über die noch nicht abschließend entschieden wurde. Des Weiteren wäre die Einführung einer Bettensteuer mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Es müssten sogar mehrere Stellen im Stuttgarter Rathaus geschaffen werden, die für zusätzliche dauerhafte Personalkosten sorgen würden. Laut Presseberichten wird verwaltungsintern unter Verweis auf den verhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand gegen die Einführung der Bettensteuer plädiert.
Auf die Stuttgarter Beherbergungsbetriebe würde im Falle der Einführung einer Bettensteuer eine zusätzliche Bürokratiewelle und ein Standortnachteil zukommen. Die Stadt sollte sich bewusst sein, dass sie damit zum Nachteil ihrer eigenen Steuerzahler handeln würde. Außerdem wäre die Einführung einer solchen Abgabe ein Beitrag der Landeshauptstadt zur Verkomplizierung des Steuersystems. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler müssten aber Abgaben abgeschafft werden, anstatt die Steuerzahler durch die Einführung neuer Abgaben noch weiter zu belasten.
Auch ein Blick auf die Einnahmensituation der Stadt rechtfertigt die Einführung einer Bettensteuer in der Landeshauptstadt nicht. Die Einnahmen aus der neuen Steuer werden mit rund 3 Millionen Euro pro Jahr kalkuliert. Im Haushaltsentwurf für 2020 rechnet die Stadt insgesamt mit Steuererträgen von fast 1,3 Milliarden Euro. Die Stadt erzielt seit Jahren millionenschwere Überschüsse in ihrem Haushalt und sitzt inzwischen auf Rücklagen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund fordert der Bund der Steuerzahler den Stuttgarter Gemeinderat auf, die Einführung einer Bettensteuer abzulehnen und die Pläne ad acta zu legen.
Stuttgart, 20.11.2019