Steuerzahler dürfen nicht nur Zahlmeister sein
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Sprudelnde Steuereinnahmen machen Schuldenabbau und Steuerentlastung möglich
BdSt fordert Entlastung der Steuerzahler bei der Grunderwerbsteuer
Der Bund der Steuerzahler begrüßt die Absicht der Landesregierung, die Schuldentilgung des Landes auf eine Milliarde Euro zu verdoppeln. Angesichts der weiterhin extrem sprudelnden Steuerquellen blieb der Landesregierung wohl nichts anderes übrig, als verstärkt in den Schuldenabbau einzusteigen, wie es der Bund der Steuerzahler schon immer gefordert hat. Zudem hat die Landesregierung bereits zahlreiche finanzielle Wünsche, wie z.B. eine Erhöhung der Mittel für den Radwegbau oder für die Stärkung der Umweltverwaltung, erfüllt. Bisher wurde aber eine Gruppe immer vergessen: Die Steuerzahler. Diese finanzieren den Geldsegen schließlich.
In Anbetracht der stark gestiegenen Steuereinnahmen fordert der Bund der Steuerzahler eine Entlastung der Steuerzahler. Dazu bietet es sich an, die 2011 erfolgte Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 Prozent auf 5 Prozent rückgängig zu machen. Diese Erhöhung hat zusammen mit den steigenden Immobilienpreisen die Schaffung eigenen Wohnraums, insbesondere für junge Familien, zusätzlich erschwert. Eine Reduzierung der Belastung durch die Grunderwerbsteuer würde den Erwerb von Wohneigentum, aber auch den sozialen Wohnungsbau, fördern. Die Landesregierung sollte sich ein Beispiel am Nachbarland Bayern nehmen, einem Bundesland mit vergleichbaren Immobilienpreisen. Dort beträgt der Grunderwerbsteuersatz lediglich 3,5 Prozent.
Die Einnahmesituation des Landes hat sich in den letzten Jahren stetig und deutlich verbessert. Daher verfängt das Argument, die Steuermehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer würden für den Ausbau der Kinderbetreuung benötigt, schon lange nicht mehr.