Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Landesschulden Baden-Württemberg

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Baden-Württemberg  Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum!

Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum!

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 29.11.2023

Wie hoch ist Deine Umsatzsteuer? 

Das Finanzamt verdient selbstverständlich auch am Verkauf von Weihnachtsbäumen mit – aber wie viel? Das kommt ganz darauf an. Einmal, ob es sich um einen artgerechten Naturbaum oder die schnöde Imitation des Tannengrüns handelt. Für den Plastikbaum muss der Händler 19 Prozent Umsatzsteuer verlangen während der Umsatzsteuersatz beim Naturprodukt davon abhängt, wer ihn verkauft.  Handelt es sich um einen gewerblichen Baumverkäufer, werden beim Kauf 7 Prozent Umsatzsteuer fällig, wobei noch danach unterschieden wird, ob es sich um „Zweige und andere Pflanzenteile ohne Blüten“ – der abgesägte Baum - oder um „lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln“ – der Christbaum als Topfpflanze – handelt.

Wird der treue Weihnachtsfreund hingegen von einem Landwirt verkauft, können gleich drei Steuersätze zur Anwendung kommen, je nachdem, ob der Landwirt umsatzsteuerlich wie ein Gewerbetreibender behandelt werden will oder ob der Landwirt seine Umsatzsteuer pauschal ermittelt. Verkauft er einen Baum, der irgendwo zufällig in seinem Wald aufgewachsen ist, verlangt er 5,5 Prozent Umsatzsteuer, hat er den Baum hingegen in einer Sonderkultur aufgezogen, werden 9 Prozent fällig. Schließlich gibt es auch noch die Kleinunternehmer. Diese müssen, egal ob Gewerbetreibender oder Landwirt, überhaupt keine Umsatzsteuer verlangen, nicht einmal für einen Plastikbaum.

 

Mit Freunden teilen

Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
VIP Pressebereich

Der VIP-Pressebereich bietet mehr! Hier erhalten Sie exklusive Stellungnahmen, Berechnungen und Grafiken.