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Höhere Hebesätze in den Kommunen auch im Jahr 2024

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 13.05.2024

Bund der Steuerzahler kritisiert Mehrbelastung

In 17 der 107 baden-württembergischen Städte mit mindestens 20.000 Einwohnern wurden für das Jahr 2024 höhere Realsteuerhebesätze – sprich bei der Grund- oder Gewerbesteuer - beschlossen. Dies entspricht einer Quote von 16 Prozent.

Eine Erhebung des Bundes der Steuerzahler ergab, dass in fünf der befragten Kommunen der Hebesatz bei der Grundsteuer A, die für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft anfällt, erhöht wurde. In zehn Kommunen wurde die Grundsteuer B angehoben und sogar in elf Kommunen kam es zu einem Anstieg des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer.

Höhere Abgaben bei der Grundsteuer B müssen ab diesem Jahr insbesondere die Bewohner in Konstanz stemmen. Denn dort stieg der Hebesatz am deutlichsten an und zwar von 410 Prozent auf 510 Prozent. Vier weitere Städte haben den Hebesatz ebenfalls deutlich angehoben: Albstadt von 350 Prozent auf 400 Prozent, Wangen im Allgäu von 425 Prozent auf 475 Prozent und Heilbronn sowie Lörrach von 450 Prozent auf 500 Prozent. In fünf weiteren Städten fiel die Erhöhung etwas geringer aus. Zahlreiche Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben aber schon in den vergangenen Jahren an der Grundsteuerschraube gedreht; dies gilt es mit Blick auf das Ergebnis zu berücksichtigen.

Den höchsten Hebesatz haben Eigentümer bzw. Mieter - auf die in der Regel die Grundsteuerlast umgelegt wird - weiterhin in Tübingen (660 Prozent) und in Freiburg (600 Prozent) zu schultern. Deutlich niedriger sind die Hebesätze dagegen beispielsweise in Biberach an der Riß mit 275 Prozent und in Neckarsulm mit 320 Prozent.

Bei der Gewerbesteuer sticht insbesondere der deutliche Anstieg des Hebesatzes in Offenburg ins Auge. Dort wurde der Hebesatz von 380 Prozent auf 435 Prozent erhöht. In Laupheim kam es zu einer Steigerung von 340 Prozent auf 365 Prozent. Spitzenreiter unter den befragten Kommunen ist Karlsruhe mit 450 Prozent vor Pforzheim. In der Goldstadt wurde der Hebesatz allerdings von bisher 445 Prozent auf 435 Prozent abgesenkt. Daneben kam es nur noch in Ludwigsburg zu einer Reduzierung des Gewerbesteuerhebesatzes: Seit Jahresbeginn liegt dieser bei 385 Prozent statt zuletzt 395 Prozent. Am niedrigsten sind die Hebesätze bei den Gewerbesteuern in Biberach (300 Prozent), Donaueschingen (330 Prozent) sowie Ehingen und Neckarsulm (jeweils 340 Prozent).

Der Bund der Steuerzahler weiß um die zahlreichen Herausforderungen der Kommunen im Land. Ihnen wurden in den vergangenen Jahren vom Bund und vom Land immer mehr Aufgaben übertragen. Das kann so auf Dauer nicht funktionieren.

Dennoch sind Steuererhöhungen nicht die richtige Lösung. Bei der Grundsteuer wird durch einen höheren Hebesatz das ohnehin schon teure Wohnen noch weiter verteuert und das verfügbare Einkommen der Bürger somit gemindert. Hebesatzerhöhungen bei der Gewerbesteuer schwächen die örtlichen Unternehmen, die zurzeit ebenfalls vor großen Herausforderungen stehen. Daher müssen vielmehr die Ausgaben seitens der Kommunen in den Blick genommen werden. Das bedeutet, dass vor Ort Prioritäten gesetzt werden müssen. Auch wenn dies manchmal unangenehm ist. Darüber hinaus sollten vor allem kleinere Städte und Gemeinden prüfen, ob nicht durch eine Zusammenarbeit mehrerer Kommunen, Aufgaben in Zukunft besser und wirtschaftlicher erledigt werden können.

Die ganze Tabelle zur BdSt-Umfrage finden Sie hier.

 

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Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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