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Haushalt 2022: Steuerzahlerbund plädiert für Generationengerechtigkeit

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 15.07.2021

Alle Ausgaben müssen auf den Prüfstand

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg begrüßt die Absicht der Landesregierung, im Landeshaushalt 2022 wieder ohne neue Schulden auszukommen. „Das ist eine wichtige Zielsetzung, die für solide Finanzen unabdingbar ist“, machte der Landesvorsitzende Zenon Bilaniuk deutlich. Der Verband appelliert an die Landesregierung, sich auch bei den öffentlichen Finanzen vom Prinzip der Generationengerechtigkeit leiten zu lassen. Es müsse dauerhaft vermieden werden, dass Lasten über die Neuverschuldung auf die Zukunft übertragen werden. Das könne aber nur gelingen, wenn das Land die zu hohen Ausgaben in den Blick nimmt.

Allerdings sieht der Steuerzahlerbund die Gefahr, dass sich die Landesregierung bei der Aufstellung des neuen Haushalts vor allem darauf verlässt, dass der Haushaltsausgleich durch die Hebung von Reserven gelingt. Das Finanzministerium geht selbst davon aus, dass Haushaltsreste und nicht genutzte Verschuldungsrechte in Milliardenhöhe zur Verfügung stehen. Der Bund der Steuerzahler hat hier bereits auf nicht genutzte Ausgabepositionen wie den Beteiligungsfonds des Landes und die zu hohe Neuverschuldung im Nachtragshaushalt hingewiesen.

Wenn die Regierung die Finanzen nachhaltig gestalten und den Landeshaushalt dauerhaft ausgleichen will, wird sie um strukturelle Einsparungen nicht herumkommen. Denn Reserven werden nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. „Strukturelle Einsparungen können allerdings nicht gelingen, wenn bestimmte Ausgabearten im Vorhinein zum Tabu erklärt und Stopp-Schilder aufgestellt werden, wie es derzeit in der Koalition geschieht. Der Bund der Steuerzahler fordert, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen“, so Bilaniuk.

Vor allem die Personalausgaben müssen in den Blick genommen werden, weil sie die größte Ausgabeposition im Haushalt darstellt. Hier besteht die Möglichkeit, Gehaltserhöhungen von Beamten und Angestellten des Landes differenziert zu behandeln. Schließlich zahlen Angestellte aus einer Tariferhöhung höhere Sozialabgaben, sofern sie mit ihrem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Beamte dagegen unterliegen keiner vergleichbaren Belastungsverschärfung. Nettogehälter von Beamten steigen daher stärker an, als jene von Angestellten. Auch müssen die hohen Pensionszahlungen eingedämmt werden, z.B. indem ein Tarifabschluss nicht auf die ehemaligen Landesbeamten übertragen wird, da Pensionäre über ein deutlich höheres Versorgungsniveau verfügen als Rentner.               

Der Bund der Steuerzahler vertritt weiterhin die Auffassung, dass wünschenswerte Projekte, die vor der Corona-Pandemie beschlossen wurden, auf den Prüfstand gehören. „Es kann nicht sein, dass die milliardenschweren Sanierungspläne der Stuttgarter Oper einfach durchgewunken werden. Hier muss abgespeckt werden. Auch muss das Prinzip One-In-One-Out konsequent angewendet werden", fordert Bilaniuk.

Der Steuerzahlerbund erinnert daran, dass die Haushaltsjahre vor der Pandemie von überdurchschnittlich stark gestiegenen Steuereinnahmen geprägt waren. Die früheren Landesregierungen haben darauf mit Ausgabesteigerungen reagiert. Nun müssen die Ausgaben wieder auf ein Normalniveau zurückgeführt werden. Falls die Landesregierung nicht in der Lage ist, Prioritäten zu setzen, sollte jedem Ressort eine globale Einsparvorgabe vorgeschrieben werden. Das wäre dann die Methode „Rasenmäher“, die nicht zielgerichtet, dafür aber wirksam ist.

 

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Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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