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Erhebliche Unterschiede bei Wohnnebenkosten im Land

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 06.07.2023

Bund der Steuerzahler vergleicht Belastungen durch Steuern und Gebühren in den 15 größten Städten in Baden-Württemberg

Ständig steigende Mieten infolge des knappen Wohnraums, hohe Immobilien- und Grundstückspreise sowie in letzter Zeit vor allem die Energiekosten machen das Wohnen immer teurer. Aber auch durch Steuern und andere Abgaben staatlich verursachte Wohnnebenkosten belasten die Bürger immer stärker. Das geht aus einer Untersuchung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg hervor. Zudem zeigt sich eine große Spannweite bei den Wohnnebenkosten in den insgesamt 15 untersuchten Städten im Südwesten.

Dabei wurde ein Drei-Personen-Haushalt in einem exemplarischen Einfamilienhaus (siehe Erklärung am Textende) herangezogen, der auch als Muster für einen bundesweiten Vergleich diente, den der Bund der Steuerzahler vor einigen Wochen veröffentlichte.

In den 15 größten Städten Baden-Württembergs reicht die Spanne im Jahr 2023 bei den Wohnnebenkosten von 1.557,47 Euro in Aalen bis zu 2.232,63 Euro in Tübingen (siehe Tabelle im Anhang dieser Mail). Der Unterschied hier beläuft sich somit auf über 56 Euro monatlich. Am zweithöchsten ist die Belastung in Reutlingen mit 2.087,70 Euro, danach folgt Stuttgart mit 1.979,45 Euro.  Im Durchschnitt liegen die Wohnnebenkosten der 15 größten Städte Baden-Württembergs dieses Jahr bei 1.845,85 Euro.

Bei der Grundsteuer ist Tübingen mit einem Betrag von 870,60 Euro das teuerste Pflaster, gefolgt von Stuttgart mit 670,07 Euro und Reutlingen mit 659,55 Euro. In Aalen fällt die Belastung mit 277,87 Euro dagegen spürbar geringer aus. Von den untersuchten Städten hat nur Villingen-Schwenningen den Grundsteuerhebesatz zum Jahresbeginn erhöht, in den anderen Städten gab es keine Veränderung.  Für das Trinkwasser muss in Tübingen mit 499,68 Euro für den Drei-Personen-Haushalt am meisten gezahlt werden und damit fast 180 Euro mehr als in Freiburg mit 323,16 Euro. Die Spanne bei den Schmutzwassergebühren liegt zwischen 298,32 Euro in Esslingen und 157,08 Euro in Ludwigsburg.

Der Bund der Steuerzahler fordert die Städte auf, alles daran zu setzen, dass das ohnehin teure Wohnen in Baden-Württemberg nicht noch teurer wird. Gerade bei der Grundsteuer herrscht möglicherweise noch die Ruhe vor dem Sturm. Denn die Regelungen im neuen Landesgrundsteuergesetz lassen vor allem für Einfamilienhäuser in vielen Fällen einen erheblichen Anstieg bei der ab 2025 vom Bodenrichtwert abhängigen Grundsteuer befürchten.
 

Erklärung: Exemplarischer Drei-Personen-Haushalt

  • Drei-Personen-Haushalt
  • Einfamilienhaus (zweigeschossig)
  • 120 m² Wohnfläche
  • 300 m² Grundstücksfläche
  • Städtische Randlage
  • Wasserentgelt und Schmutzwassergebühr für einen Verbrauch von 132 m³/ Jahr (inkl. Grundpreis)
  • Niederschlagswassergebühr für 130 m² versiegelte Grundstücksfläche
  • jährliche Abfallgebühr für eine Bio- und eine Restmülltonne inkl. etwaiger Grundgebühr (jeweils 60 l-Tonne bei wöchentlicher Leerung oder 120 l-Tonne bei zweiwöchentlicher Leerung)
  • Einheitlicher Rundfunkbeitrag 220,32 €
  • Grundsteuer für o. g. Immobilie inkl. Doppelgarage bei Bezugsfertigkeit 2016

Eine Übersichtstabelle zu den Wohnnebenkosten 2023 in den 15 größten Städten Baden-Württembergs finden Sie hier.

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Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
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