Das zweite Volksbegehren für eine Verkleinerung des Landtags hat begonnen
Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Initiative
Nachdem der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof grünes Licht für das von der FDP angestoßene Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ gegeben hat (siehe DER STEUERZAHLER 5/2025), hat am 5. Mai 2025 die freie Unterschriftensammlung begonnen. Bis zum 4. November 2025 können Personen, die in Baden-Württemberg wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 16 Jahre alt sind, ein entsprechendes Formular ausfüllen, unterschreiben und dieses persönlich ihrer Wohnortgemeinde zukommen lassen. Das Formular finden Sie auf der Homepage https://www.fdpbw.de/volksbegehren. Alternativ besteht die Möglichkeit an der amtlichen Unterschriftensammlung teilzunehmen. Hier werden bei den Kommunen Unterschriftslisten ausgelegt, in denen sich die Bürger eintragen können. Diese Sammlung läuft allerdings nur bis zum 4. August 2025. Es wird in diesem Fall geraten, einen Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation mitzunehmen.
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler verdient die Initiative Unterstützung, denn schon bei der nächsten Landtagswahl im kommenden Frühjahr droht ein XXL-Landtag, der nach Einschätzung des Rechnungshofes Zusatzkosten von bis zu 200 Millionen Euro pro Legislaturperiode herbeiführen kann. Auch der BdSt hat bereits frühzeitig vor diesen Folgen gewarnt. Durch die nun von der FDP – mittels des Volksbegehrens – angestrebte Änderung des Landtagswahlgesetzes soll es zu einer Reduzierung der Anzahl der Landtagswahlkreise von derzeit 70 auf 38 kommen. So könnte das Risiko erheblicher Mehrkosten für die Steuerzahler zumindest für die übernächste Legislaturperiode deutlich gesenkt werden.
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