Bund der Steuerzahler rät zur Eile: Abgabetermin rückt näher
Frist für Steuererklärung endet in diesem Jahr am 2. November
Ausgelöst durch die Coronakrise hat sich auch bei den wichtigen steuerlichen Terminen einiges geändert. So wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung in diesem Jahr verlängert und endet jetzt am 2. November. Wer für das Jahr 2020 eine Erklärung abgeben muss, sollte also zeitnah loslegen. Und das könnte dieses Mal mehr Menschen betreffen, als in den Jahren zuvor.
Denn wer in 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss nun eine Steuererklärung einreichen. Auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, beispielsweise weil Schule oder Kindergarten geschlossen waren oder Quarantäne angeordnet wurde, muss tätig werden. Denn Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld und Entschädigungszahlungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den so genannten Progressionsvorbehalt, d. h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen.
Für Arbeitnehmer, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, aber die eine Erstattung vom Finanzamt erwarten, kann sich eine freiwillige Abgabe lohnen. Denn wer im vergangenen Jahr vom heimischen Küchentisch aus gearbeitet hat, sollte nicht vergessen, die Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 Euro geltend zu machen. Wurde die Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigt, können möglicherweise die Kosten für das Zimmer bei der Steuerklärung abgesetzt werden. Daher lohnt es sich in diesem Jahr in vielen Fällen also auch, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. „Durchschnittlich erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück“, macht der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich.
Auch wer steuerlich beraten wird, hat dieses Mal mehr Zeit als in den Jahren zuvor. Statt Ende Februar 2022 muss die Steuererklärung hier jetzt erst am 31. Mai 2022 abgegeben werden.
Sollten Sie Hilfe für das Ausfüllen der relevanten steuerlichen Formulare benötigen, bieten die BdSt-Ratgeber „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2020“ und „Steuererklärung für Senioren 2020“ eine gute Unterstützung. Anfordern können Sie die beidem kostenlosen Broschüren über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.