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BdSt fordert: Hilfe statt Strafe bei der Grundsteuererklärung!

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 24.01.2023

Viele Bürger haben ihre Erklärung kurz vor Fristende noch nicht abgegeben

Die Frist für die Grundsteuererklärung läuft ab. Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung haben nur noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärung abzugeben. Doch auch nach mehr als sechs Monaten hat ein großer Teil der Bürger dies noch nicht getan. In Baden-Württemberg haben wenige Tage vor Fristende nur gut 60 Prozent ihre Erklärung abgegeben. „Wer hier die Schuld allerdings bei den Steuerzahlern sucht, verkennt die unzureichenden Rahmenbedingungen“, sagt Eike Möller, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg. „Lange Zeit fehlende Bodenrichtwerte auf der Plattform Boris, technische Probleme bei Elster, Beamtendeutsch in den Formularen – die Problemliste im Rahmen der Grundsteuererklärung ist lang“, macht Möller deutlich.

Wer es nicht schafft seine Grundsteuererklärung rechtzeitig abzugeben, dem drohen Zwangsgelder oder Verspätungszuschläge. Das Ermessen liegt hier beim einzelnen Finanzamt.  „Der Bürger darf aber nicht für diesen bürgerunfreundlichen Prozess bestraft werden. Nicht einmal die öffentliche Hand schafft es, die Erklärungen rechtzeitig abzugeben“, so Möller weiter. Der Bund der Steuerzahler fordert die baden-württembergische Finanzverwaltung daher dazu auf, aufgrund der einmaligen Situation von Zwangsgeldern und Verspätungszuschlägen abzusehen.

Der BdSt-Landesverband appelliert zudem an die Verwaltung, dass die für das erste Quartal 2023  angekündigten Erinnerungsschreiben auch ganz gezielt dafür genutzt werden, den Bürgern weitere Erläuterungen und Hilfestellungen an die Hand zu geben. Denn insbesondere ältere Mitbürger sind schlicht überfordert mit der Grundsteuererklärung. Für diese wäre eine Abgabe in Papierform eine deutliche Erleichterung. Viele wissen allerdings nach wie vor gar nichts von dieser Möglichkeit. Ein expliziter Hinweis darauf in den Erinnerungsschreiben sowie ein einfacherer Zugang zu den Papiererklärungen bei Finanz- oder Bürgerämtern könnten helfen. Eine weitere Hilfe wäre es zudem, wenn die Papierformulare als PDF-Datei auf der Seite des Finanzministeriums abgerufen und ausgefüllt werden könnten. Dies würde den zahlreichen Bürgern, die keinen Elster-Zugang haben, das Ausfüllen deutlich erleichtern.

Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt es, die rund um die Grundsteuer B gemachten Fehler nicht zu wiederholen. Die Informationsschreiben für die Grundsteuer A werden aktuell versendet. Die Frist für Flächen der Grundsteuer A läuft bis zum 31. März 2023. Aber nur wenn die Steuerzahler dieses Mal hinreichend mit Informationsmaterial unterstützt werden, kann hier auch mit einer zügigen und hohen Rücklaufquote gerechnet werden.

 

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Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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