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Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung: 31. Juli 2020
Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 abgeben muss und seine Steuererklärung selbst ausfüllt, sollte sich beeilen. Stichtag ist der 31. Juli 2020. Wer noch nicht begonnen, noch viele offene Fragen und vor allem Zweifel hat, dass er es fristgerecht schafft, der sollte sich noch schnell die Broschüre „Steuererklärung 2019“ vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg besorgen. Schritt für Schritt erklärt sie, was in den Mantelbogen eingetragen werden muss und welche Anlagen der Steuerzahler ebenfalls auszufüllen hat.
Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte bei seinem Finanzamt Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beantragen. Bei den meisten Finanzämtern genügt hierzu der Griff zum Telefonhörer, es besteht aber auch die Möglichkeit, das Finanzamt über das Kontaktformular auf der jeweiligen Homepage anzuschreiben.
Wird die Erklärung mit Unterstützung von einem Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Rechtsanwalt angefertigt, verlängert sich die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung auf den 1. März 2021. Dennoch sollten die Steuerzahler nicht bis kurz vor Toresschluss warten und sich rechtzeitig an den Berater wenden, sodass die Erklärung noch fristgerecht angefertigt werden kann.
Ganz entspannt können diejenigen sein, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Angestellte Singles oder Paare mit der Steuerklasse 4/4 ohne weitere Einkünfte brauchen meist keine Einkommensteuererklärung abgeben. Sie können jedoch freiwillig eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Dies lohnt sich, wenn mit einer Steuererstattung gerechnet werden kann. Dafür haben diese Steuerzahler vier Jahre Zeit, so der Bund der Steuerzahler abschließend.
Der Ratgeber kann kostenfrei beim Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 0 76 77 78 angefordert werden. Und wer noch keine Steuerformulare zur Einkommensteuererklärung hat: Diese können ebenfalls kostenfrei unter dieser Rufnummer bestellt werden, jeweils in den Ausgaben für Arbeitnehmer oder Rentner.