Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen ins Ausland steigen 2023
Ist der Soli noch verfassungsgemäß?
Zweifelhafte Reiselust
Geplanter Jordanien-Trip erweckt den Anschein von Polit-Tourismus
Die bekanntgewordenen Reisepläne des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie Kultur nach Jordanien werden vom Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. erheblich kritisiert.
Abgeordnete haben eine hohe Verantwortung. Daher sollten sie ihre Auslandsreisen stets transparent, sachlich begründbar und wirtschaftlich durchführen, um jeden Anschein von „Polit-Tourismus“ zu vermeiden. Die derzeit bekannten Rahmendaten zu der im Mai 2023 vom Ausschuss geplanten Reise nach Vorderasien lassen aus Sicht unseres Landesverbandes nicht erkennen, dass diese Maßstäbe erfüllt werden. Warum nach der im letzten Jahr kritisierten und dann abgesagten Chile-Reise vom selben Ausschuss wieder ein Ziel außerhalb von Europa ausgesucht werden soll, ist wenig nachvollziehbar. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang sehr, dass sich wenigstens eine Fraktion bereits im Dezember aus guten Gründen gegen die Reise nach Jordanien ausgesprochen hat.
Aus unserer Sicht sind solche Reisen eines „Europa-Ausschusses“ außerhalb von Europa nicht nur fragwürdig, sondern auch besonders teuer. Die bisher kalkulierten rund 29.000 Euro dürften kaum ausreichen. Insgesamt besteht bei den im Haushaltsplanentwurf 2023 im Einzelplan des Landtages (Kapitel 0101; Titel 41101) veranschlagten Ausgaben für Dienstreisen von Abgeordneten in Höhe von 348.500 Euro durchaus Einsparpotential.
Der Bund der Steuerzahler fordert:
Die zweifelhafte Reiselust muss gestoppt werden. Mehr Bescheidenheit bei der Verwendung von Steuergeldern ist notwendig. Dies hatte der Bund der Steuerzahler bereits in seinem Schwarzbuchbeitrag im Oktober 2022 gefordert. Die Ausschüsse sollten sich grundsätzlich auf geeignete Ziele in Europa beschränken, was auch zu entsprechenden Einsparungen von Steuergeldern führen könnte. Die nach der Landtagswahl 2021 geänderte Reiserichtlinie, die auch Ziele außerhalb von Europa ohne Ausnahmegenehmigung ermöglicht, sollte wieder verändert werden.