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Bessere Steuerformulare!
Wohnnebenkostenvergleich
Belastung in Offenburg am geringsten – in Tübingen am höchsten
Das Wohnen wird immer teurer. Diese Schlagzeile hört man heute beinahe täglich. Aber nicht nur die ständig steigenden Mieten bzw. Kaufpreise für Grundstücke und Baukosten belasten die Bürger zusehends. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die staatlich verursachten Steuern und Abgaben, welche Jahr für Jahr anfallen – die sog. Wohnnebenkosten.
Immer mehr Bürger haben den Eindruck, dass ein Großteil des Einkommens für das Wohnen aufgebracht werden muss. Dieser Trend wurde jüngst auch durch den aktuellen Wohngeld- und Mietenbericht des Bundesbauministeriums bestätigt. So sind die Mieten in deutschen Großstädten zuletzt um sechs Prozent pro Jahr gestiegen. Geringverdiener müssen im Schnitt sogar fast die Hälfte ihres Einkommens für die Miete ausgeben. Die immer höheren Kosten für das Wohnen sind ein dringendes gesellschaftliches Problem, das es zu lösen gilt. Dabei spielen auch die staatlich verursachten Wohnnebenkosten eine maßgebliche Rolle.
Stuttgart bundesweit im Mittelfeld
Der Bund der Steuerzahler veröffentlichte im Mai dieses Jahres ein bundesweites Ranking zu den Wohnnebenkosten für die Landeshauptstädte. Beim bundesweiten Wohnnebenkostenvergleich für das Jahr 2019 entpuppte sich Berlin als teuerstes Pflaster. Hier beliefen sich die Kosten im Westteil der Stadt auf 2.285,06 Euro. In Mainz dagegen lagen die Kosten bei 1.423,83 Euro. Der bundesweite Durchschnitt der Landeshauptstädte lag bei 1.783,55 Euro – Stuttgart befand sich im Mittelfeld mit 1.724,49 Euro.
Vergleich für Städte in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurden jetzt die 20 größten Städte hinsichtlich der Wohnnebenkosten für 2019 miteinander verglichen. Dabei wurde ein Drei-Personen-Haushalt in einem exemplarischen Einfamilienhaus (siehe Kasten) herangezogen.
Neben den jährlich anfallenden staatlich veranlassten Wohnnebenkosten, die in dem Vergleich berücksichtigt wurden, belasten noch weitere Abgaben Mieter sowie insbesondere Eigentümer. Beispielhaft seien die in Baden-Württemberg hohe Grunderwerbsteuer von fünf Prozent oder aber die Erschließungsbeiträge in oftmals fünfstelliger Höhe genannt. Auch Strom- und Gaskosten verteuern beispielsweise das Wohnen zunehmend. Hier hat man aber als Verbraucher zumindest die Möglichkeit seinen Anbieter zu wechseln, um dadurch die Belastung zu reduzieren.
Tübingen teuerste Stadt
In den 20 größten Städten Baden-Württembergs reicht die Spanne bei den Wohnnebenkosten im Jahr 2019 von 1.339,15 Euro in Offenburg bis zu 1.986,30 Euro in Tübingen. Dieser Unterschied von rund 647 Euro ergibt umgerechnet auf einen Monat immerhin einen Betrag von knapp 54 Euro. Der Durchschnitt der 20 größten Städte Baden-Württembergs lag 2019 bei 1.641,29 Euro.
Beim Wasserentgelt ist Stuttgart die einzige Stadt, die auf einen Wert von über 400 Euro kommt. Mit 411,06 Euro ist das Trinkwasser für den Drei-Personen-Haushalt um über 100 Euro teurer als in Reutlingen mit 302,28 Euro.
Die Schmutzwassergebühren, bei denen sich die Berechnung am Trinkwasserverbrauch orientiert, liegt der höchste Wert in Reutlingen bei 271,92 Euro, der niedrigste Wert findet sich in Ludwigsburg mit 157,08 Euro.
Auch die Niederschlagswassergebühr, welche sich an der versiegelten Grundstücksfläche bemisst, ist in Ludwigsburg mit 37,70 Euro günstig. Ganz anders sieht es dagegen in Pforzheim aus. Dort werden für 130 Quadratmeter versiegelte Fläche stattliche 131,30 Euro fällig.
Unterschiede bei Abfallgebühren
Bei den Abfallgebühren gestalten sich Vergleiche immer schwierig. Dies liegt unter anderem daran, dass die Kreise bzw. Kommunen in Baden-Württemberg alle auf ihr eigenes (zum Teil ganz spezielles) Konzept setzen. So findet man zum Beispiel unterschiedlichste Tonnengrößen und Abholrhythmen, Grundgebühren, Leerungsgebühren oder Haushaltsgebühren, Tonnen mit Chip oder ohne Chip, Vollservice oder Teilservice, Biotonne oder Biobeutel. Die Gebührenzahler dürften aber vor allem daran interessiert sein, dass die Leerung zuverlässig funktioniert und wieviel sie unter dem Strich bezahlen müssen.
Die Bandbreite der ermittelten Gebühren liegt zwischen 158,00 Euro im Jahr in Offenburg und 420,33 Euro in Reutlingen. Dabei handelt es sich um zwei Sonderfälle. In Offenburg gibt es nämlich keine Biomülltonne. Dort werden die Bioabfälle (wie z. B. Speisereste) ebenfalls über die Hausmülltonne entsorgt. Diese Abfälle werden dann in einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage verwertet.
In Reutlingen baut man auf eher unübliche Gefäßgrößen und einen ziemlich unflexiblen Abholrhythmus. Dieses System sollte man vor Ort überdenken. So gibt es als Standardeinheiten beim Restmüll und beim Bioabfall lediglich (relativ große) 80 Liter- bzw. 140 Liter-Gefäße. Sonst sind flächendeckend 60 Liter-Gefäße und 120 Liter-Gefäße die Regel. In manchen Kommunen gibt es aber sogar noch eine größere Bandbreite an Behältern, so z. B. auch kleinere 40 Liter-Gefäße. Dadurch kann ein wirksamer Beitrag zur Abfallvermeidung geleistet werden.
Vollservice oder Teilservice
Üblicherweise erfolgt die Müllabfuhr im Teilservice, das heißt die Haushalte stellen ihre Mülltonen selbst an den Straßenrand. Ausnahmen findet man z. B. in Stuttgart und Karlsruhe. Dort gibt es einen Vollservice. Die Tonnen werden von Ihrem Standplatz geholt und nach der Leerung wieder zurückgestellt. Zum Beispiel in Freiburg und Heidelberg kann dieser zusätzliche Komfort gegen eine höhere Gebühr dazu gebucht werden.
Die Abholung von Altpapier erfolgt in der Regel kostenlos, da die Verwertung Einnahmen bringt und man sich dieses Geschäft nicht entgehen lassen will. Daneben gibt es noch unterschiedliche weitere Inklusivleistungen. So muss z. B. in Ludwigsburg das Altglas nicht zum Container gebracht werden, sondern dieses wird beim Gebührenzahler abgeholt und dann recycelt.
Eine weitere Besonderheit: Beim Biomüll setzen die Städte Aalen, Schwäbisch Gmünd und Göppingen auf Bio-Beutel, die ein Volumen von maximal 15 Litern haben, statt auf Tonnen.
Einsparmöglichkeiten prüfen
Die Gebührenzahler sollten immer prüfen, ob nicht Einsparungen bei den Abfallgebühren möglich sind, z. B. durch eine kleinere Gefäßgröße oder eventuell bei Inanspruchnahme von weniger Leerungen, wenn pro Leerung abgerechnet wird. Auch das Kompostieren von Bioabfällen kann sich lohnen.
Grundsteuer
Bei der Grundsteuer ist Tübingen absolute Spitze im negativen Sinne mit einem Betrag von 738,69 Euro. Dahinter folgen mit erheblichem Abstand Heidelberg, Mannheim und Freiburg. Am niedrigsten ist die Belastung in Aalen mit 277,87 Euro. Die entscheidende Stellschraube ist dabei der Hebesatz, der von den Kommunen bestimmt wird. Mit einem hohen Hebesatz fallen vor allem Freiburg mit 600 Prozent, Tübingen mit 560 Prozent und Pforzheim mit 550 Prozent auf. In Stuttgart wurde der Hebesatz für die Grundsteuer für das Jahr 2019 von 520 Prozent auf 420 Prozent gesenkt. Die Forderung des Bundes der Steuerzahler nach einer spürbaren Entlastung wurde damit erfüllt. Für das "Musterhaus" in Stuttgart ergibt das 2019 eine um rund 130 Euro niedrigere Belastung als im Jahr 2018 Auch in anderen Kommunen sollte daher geprüft werden, ob nicht die Hebesätze gesenkt werden können.
Wohnen muss bezahlbar bleiben
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler dürfen die staatlich verursachten Wohnnebenkosten nicht noch weiter ansteigen. Das Wohnen muss auch in Baden-Württembergs Städten bezahlbar bleiben.
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