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Wohnen muss bezahlbar bleiben
Um die Wohnkosten nicht weiter steigen zu lassen, hat sich der Bund der Steuerzahler NRW am 16. April in einer Landtagsanhörung für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer ausgesprochen. Grundsätzlich jedoch sieht der Verband keine Zukunft für die Grundsteuer. Er fordert die Politiker auf, über Alternativen nachzudenken.
Die Werterhebung des neuen Grundsteuer-Modells führt zu deutlichen Lastenverschiebungen: weg von den gewerblich genutzten Grundstücken und hin zu den Wohngrundstücken. Das hat die Landesregierung inzwischen erkannt. Zur Beratung dieses Problems hat der Landtag zu einer Anhörung am 16. April 2024 eingeladen. In dieser Anhörung hat sich der BdSt NRW für gesplittete Grundsteuer-Hebesätze ausgesprochen.
"Gesplittete Hebesätze können das Ungleichgewicht zwischen Gewerbe- und Wohngrundstücken korrigieren", so BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. "Deshalb sollte die Landesregierung den Kommunen schnell ermöglichen, gesplittete Hebesätze einzuführen." Damit wird die Verantwortung und die Diskussion zwar auf die ohnehin schon stark belasteten Kommunen verlagert, ist aus Sicht des BdSt NRW jedoch die sachgerechteste Lösung. "Nordrhein-Westfalen hat mit Abstand die höchsten Grundsteuer-Hebesätze. Gerade hier sollte zwingend verhindert werden, dass sich das Wohnen zusätzlich verteuert", mahnt Steinheuer.
Mittel- und Langfristig sieht der BdSt NRW für die Grundsteuer keine Zukunft. "Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer sollte die Politik endlich grundsätzlich über Alternativen zur Grundsteuer nachdenken", fordert Steinheuer. Musterklagen, die die Verfassungswidrigkeit des Grundsteuermodell des Bundes feststellen, hat der BdSt gemeinsam mit Haus und Grund Ende 2023 eingereicht.
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