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Wohnen in Essen muss bezahlbar bleiben

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 08.11.2024, Philipp Sprengel

BdSt NRW fordert Essener Stadtrat auf, bei der Grundsteuer B ab 2025 gesplittete Hebesätze zu beschließen.

„Der Essener Stadtrat sollte eine unnötige Verteuerung des Wohnens vermeiden“, fordert Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW). Schon jetzt sind die Kosten für das Wohnen in Essen hoch. Sie sollten im Zuge der Grundsteuerreform nicht noch weiter steigen. Der Stadtrat sollte deswegen der Empfehlung des Stadtkämmerers folgen und gesplittete Hebesätze beschließen.

Die ab dem 1. Januar 2025 geltende Grundsteuerreform nach dem in Nordrhein-Westfalen zur Anwendung kommenden „Bundesmodell“ führt zu einer Verschiebung der Steuerlast weg von den gewerblich genutzten Grundstücken hin zu den Wohngrundstücken. Zum Ausgleich dieses Ungleichgewichts hat der Landtag den Kommunen ermöglicht, für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke unterschiedlich hohe Steuersätze zu beschließen. Diese Möglichkeit sollte die Stadt Essen jetzt nutzen, um das Wohnen nicht zusätzlich zu verteuern.

„Nach einem vom Landesfinanzministerium in Auftrag gegebenem Gutachten sehr renommierter Steuerrechtler können gesplittete Hebesätze rechtssicher eingeführt werden“, stellt Steinheuer klar. Nicht ohne Grund haben mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt inzwischen zwei weitere Bundesländer diese Regelung aus Nordrhein-Westfalen übernommen. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich bereits für die Nutzung gesplitteter Hebesätze entschieden. „Essen sollte dazugehören, um die Nebenkosten des Wohnens nicht noch weiter in die Höhe zu treiben“, so Steinheuer.

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