+++ Hier finden Unternehmer Hilfe: BdSt stellt Übersicht für jedes Bundesland bereit +++
+++ Mieter und Pächter dürfen nicht vor die Tür gesetzt werden / Vermieter behalten den Mietanspruch und bekommen ebenfalls Unterstützung +++
+++ Wir informieren: Bundesländer erstatten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen +++
Unternehmer brauchen jetzt Liquidität, deshalb erstatten jetzt einige Bundesländern ihren Betrieben die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen. Dazu zählen zum Beispiel Bayern und Nordrhein-Westfalen. Auch Betriebe in anderen Bundesländern können versuchen, die Sondervorauszahlung auf Null herabzusetzen. Die betroffenen Betriebe müssen dazu einen Antrag stellen. Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, empfiehlt zum Beispiel das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Verwendung des bekannten Vordrucks „Antrag auf Dauerfristverlängerung – Anmeldung der Sondervorauszahlung“ (USt 1 H). Der Antrag kann mit ELSTER erstellt und dem Finanzamt übermittelt werden (www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus).
Wir erklären, was dahinter steckt: Grundsätzlich müssen Unternehmer bis zum 10. des Folgemonats ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Auf Antrag kann den Unternehmen eine Dauerfristverlängerung um einen Monat gewährt werden. Bei Betrieben mit monatlichem Voranmeldungszeitraum ist dies jedoch von der Leistung einer Sondervorauszahlung abhängig. Um den Unternehmern Luft zu verschaffen, stellen einige Bundesländer diese Sondervorauszahlung den Betrieben wieder zur Verfügung.