Bundesregierung weitet expansive Ausgabenpolitik drastisch aus
EU-Budget: Besser Umbau statt Ausbau!
Wir fordern: Grundsteuer darf nicht teurer werden!
Bund der Steuerzahler zum Treffen der Finanzminister
Die Grundsteuer muss reformiert werden. Wie, darüber wollen heute die Finanzminister von Bund und Länder beraten. Wichtigster Punkt für den Bund der Steuerzahler: Für Mieter und Eigentümer darf es nicht teurer werden. Denn die Politik verlangt von Bauherren und Wohnungswirtschaft stets, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dann muss sie auch dafür sorgen, dass die Wohnnebenkosten nicht steigen. Steuern und Abgaben dürfen nicht zur zweiten Miete oder doppelten Belastung werden!
Zur Diskussion stehen drei Modelle: Beim Bodenwertmodell soll der Bodenrichtwert Maßstab für die Steuerberechnung sein. Beim Kostenwertmodell werden neben dem Bodenwert auch die Herstellungskosten für das Gebäude berücksichtigt. Dieses Modell unterstützten bisher die meisten Bundesländer – doch ist die Neubewertung der Grundstücke danach sehr aufwendig. Das dritte Modell sieht eine Berechnung nach Grundstücksfläche und Wohnfläche vor. Dieses sogenannte Flächenmodell wird auch vom Bund der Steuerzahler favorisiert, weil es einfach umsetzbar und für Mieter und Eigentümer leicht nachzurechnen ist.
Anlass für die Reform ist ein im April 2018 verkündetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bewertungsrecht. Das Gericht hält die Wertmaßstäbe für Grundstücke, die seit dem Jahr 1964 für die alten bzw. seit 1935 für die neuen Bundesländer gelten, für verfassungswidrig. Jetzt muss der Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2019 schaffen, die spätestens 2024 greift. Bis dahin dürfen die geltenden Regeln für die Grundsteuer weiter angewendet werden.
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