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Wir begrüßen Verfassungsklage gegen Landeshaushalt 2024/ Verfassungsbruch und Diskussion um Schuldenbremse lösen keine Probleme

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. / Presseinformation 11.07.2024

Presseinformation 8/2024


Wir begrüßen Verfassungsklage gegen Landeshaushalt 2024
Verfassungsbruch und Diskussion um Schuldenbremse lösen keine Probleme

„Wir begrüßen, dass die Landtagsfraktionen von SPD und FDP gegen den Haushalt 2024 vor dem Landesverfassungsgericht klagen. Das eingeholte Gutachten bestätigt die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundes der Steuerzahler. Ein Klagerecht haben aber nur zwei Fraktionen gemeinsam“, sagt Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein, zu der heute erklärten Ankündigung der Fraktionsvorsitzenden.
Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein hatte bereits im Juni 2021 durch ein Gutachten von Professor Dr. Florian Becker feststellen lassen, dass bei dem Umgang mit den Notkrediten für die Corona-Pandemie gegen die Landesverfassung verstoßen wurde. „Darum ist es höchste Zeit, dass jetzt das Landesverfassungsgericht angerufen wird, um verfassungsrechtliche Klarheit über die Möglichkeiten und Grenzen des Umganges mit der Schuldenbremse in Schleswig-Holstein zu schaffen“, so Altmann.
„Landesregierung und Regierungskoalition müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass man mit Verfassungsbrüchen und der ständigen Diskussion über die Ausgestal-tung der Schuldenbremse keine Haushaltsprobleme lösen kann. Selbst wenn es An-passungen bei der Formulierung der Schuldenbremse geben sollte, wird dadurch keine neue Finanzierungsquelle erschlossen. Eine strikte Schuldenbegrenzung ist Voraussetzung für die Nachhaltigkeit der Finanzpolitik. Jeder Kredit muss getilgt und verzinst werden. Wir dürfen unsere Probleme nicht auf Kosten künftiger Generationen lösen“, fordert Altmann.
„Die Lösung der aktuellen Haushaltsprobleme liegt in einer klaren Prioritätensetzung auf der Ausgabenseite. An erster Stelle steht dabei die Begrenzung der Personalkos-ten durch einen strikten Stellenabbaupfad“, erklärt Altmann.

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