Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Wie teuer wird das „Osterpaket“?
© Pixabay/sarangib

Wie teuer wird das „Osterpaket“?

Top News 11.04.2022, Philipp Behm

Klar ist bislang: Energiepaket ist kein Geschenk für Steuerzahler

Unter dem Betriff „Osterpaket“ hat die Bundesregierung das wohl größte energiepolitische Gesetzespaket der vergangenen Jahre verabschiedet. Ein genauer Blick offenbart offene Fragen und die Notwendigkeit, im Parlament nachzubessern.

Energiepolitik muss mehr leisten, als die Energieversorgung des Landes bezahlbar sicherzustellen. Das allein wäre natürlich schon bedeutsam! Hinzu kommt die Frage, wie Emissionen von Treibhausgasen gesenkt werden können. Mit dem Krieg in der Ukraine ist auch die Geopolitik wieder auf der Tagesordnung und damit Frage, wie Deutschland unabhängiger von Energielieferungen aus Russland werden kann.

Mit dem „Osterpaket“ legt die Bundesregierung nun umfangreiche Vorschläge zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien vor. Dies soll zum einen dazu beitragen, die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Zum anderen soll die Abhängigkeit Deutschlands von Importen fossiler Energieträger reduziert werden. Zudem sollen Haushalte und Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten entlastet werden.

 

Mehr Subventionen für mehr Ökostrom

Im Kern sieht das mehr als 500 Seiten umfassende Gesetzespaket vor, den Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen. In weniger als zehn Jahren soll die Stromerzeugung aus Wind, Sonne und anderen Ökostromanlagen mehr als verdoppelt werden. Bis 2035 soll die inländische Stromerzeugung nahezu vollständig durch Erneuerbare Energien erfolgen – und damit schneller als im Koalitionsvertrag vereinbart. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau u. a. durch gesetzliche Regelungen erleichtert werden.

Zudem sollen weitere Subventionen den Ausbau anreizen. Dazu sollen kurzfristig  beispielsweise höhere Vergütungen und Boni beitragen. Geprüft werden soll laut Gesetzentwurf auch, künftig weitere Subventionen für die Ökostromanlagen einzuführen, beispielsweise sogenannte Differenzverträge. Dieses Vorhaben ist in der Koalition umstritten.

 

Kosten für Steuerzahler unklar

Unklar ist, welche Kosten künftig auf die Steuerzahler zukommen. Ab Mitte dieses Jahres wird die EEG-Umlage auf den Strompreis abgeschafft. Die Subventionen an die Betreiber der Ökostromanlagen werden dann vollständig aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ bezahlt – also durch die Steuerzahler. Wie hoch die Subventionen letztlich sein werden, ist jedoch noch nicht genau vorhersehbar, da dies von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Stromerzeugung, aber auch vom Strompreis an der Strombörse abhängt.

Dass es um viele Milliarden Euro geht, verrät eine Übersicht, die dem „Osterpakt“ beigefügt ist. Im Jahr 2023 sollen es demnach 4,4 Milliarden Euro sein. Dieser Betrag soll  bis 2030 stark ansteigen und dann zwischen 20 und 23 Milliarden Euro betragen. Vermutlich könnten die tatsächlichen Ausgaben sogar darüber liegen: Denn in einem älteren Entwurf des Gesetzes finden sich höhere Summen als in jenem Papier, das vom Kabinett beschlossen wurde.

 

Entlastung, die keine ist

Da die Energiepreise zuletzt stark gestiegen sind, ist es richtig und wichtig, dass die Verbraucher entlastet werden. Die deutschen Strompreise für Haushaltsstrom sind die höchsten der EU – insbesondere durch die bisher hohe Belastung durch Steuern und Abgaben. Dass die EEG-Umlage entfällt, ist somit eine gute Nachricht für die Stromkunden.

Für die Bürger und Betriebe ist es unterm Strich jedoch keine echte Entlastung, denn die Kosten für die Förderung der Erneuerbaren Energien müssen dennoch aufgebracht werden – künftig eben durch die Steuerzahler. Dafür sollen auch die Einnahmen der nationalen CO2-Bespreisung genutzt werden, die auf fossile Kraftstoffe seit Beginn des vergangenen Jahres aufgeschlagen wird. Um die Bürger und Betriebe tatsächlich zu entlasten, wäre es sinnvoll, die Stromsteuer auf den von der EU vorgegebenen Mindestbetrag zu senken und somit nahezu abzuschaffen.

 

Das Parlament ist am Zug: Nein zu Dauersubventionen, ja zu Transparenz und Entlastung!

Hohe Strompreise, die Klimaziele der Bundesregierung und eine neue geopolitische Lage erfordern entschlossenes politisches Handeln. Dabei sollten jedoch die Steuerzahler nicht aus dem Blick geraten und die Abgeordneten im parlamentarischen Verfahren insbesondere dreierlei nachbessern: Erstens sollten neue Subventionen nur mit Bedacht beschlossen werden. Die Erneuerbaren Energien dürfen kein Fall von Dauersubventionen werden. Zweitens muss transparent sein, was die Finanzierung der Ökostrom-Subventionen die Steuerzahler tatsächlich kosten wird. Die Parlamentarier und die Steuerzahler brauchen Klarheit! Und drittens sollten Bürger und Betriebe dauerhaft spürbar entlastet werden – hier bietet sich die Senkung der Stromsteuer an.

Fragen an den Autor

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland