Wenn nach der Weihnachtsfeier eine Steuernachzahlung droht…
Alle Jahre wieder feiern Unternehmen die Weihnachtszeit mit ihren Teams - oft inklusive Geschenken. Doch was festlich beginnt, kann steuerlich teuer enden, wenn die Vorgaben des Finanzamts nicht beachtet werden. Worauf Arbeitgeber achten sollten, erklären Petra Ackmann, die Steuerpolitische Sprecherin, und Sascha Mummenhoff, Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V., in der aktuellen Folge von „Die Steuerklärer“, dem Podcast des BdSt Hamburg.
Weihnachtsfeiern sind ein beliebtes Instrument, um das Jahr in entspannter Atmosphäre mit den Mitarbeitenden ausklingen zu lassen. Doch damit das Event nicht zum finanziellen Bumerang wird, ist eine sorgfältige Planung notwendig. „So dürfen zum Beispiel pro Mitarbeiter und Veranstaltung maximal 110 Euro steuerfrei ausgegeben werden“, erläutert Petra Ackmann. „Das Finanzamt will verhindern, dass solche Events verdeckte Lohnauszahlungen darstellen.“ Werden diese Grenzen überschritten, drohen Steuernachzahlungen und Sozialabgaben.
Ein Beispiel: „Wer zu seiner Weihnachtsfeier Robbie Williams einfliegen lassen möchte, sollte das gut überdenken - solche Aktionen sprengen garantiert den Rahmen“, erklärt Ackmann mit einem Augenzwinkern. Überschreitungen lassen sich jedoch unkompliziert lösen: „Übersteigende Beträge können pauschal versteuert werden, sodass Mitarbeitende nicht mit ihrem individuellen Steuersatz belastet werden.“
Außer Weihnachtsfeiern unterliegen auch Geschenke und Sachzuwendungen strengen Regelungen - nicht nur zur Weihnachtszeit. „Welche Gestaltungsmöglichkeiten Unternehmen dennoch haben, erläutern wir ausführlich in der aktuellen Podcast-Folge“, ergänzt Sascha Mummenhoff.
Hier geht es zum Podcast:
Die aktuelle Folge von „Die Steuerklärer“ ist auf allen gängigen Plattformen wie Apple Podcasts, Spotify und Amazon Music verfügbar. In der Mediathek finden Interessenten auch bisherige Episoden zu Themen wie der Grundsteuerreform, Steuer-Tipps für Studierende oder der steuerlichen Behandlung von Mieteinnahmen.