Bund macht wieder Milliarden-Plus – Wir haben die Lösung!
Das Schwarzbuch 2018/19
Weihnachtsfrieden beim Finanzamt
Wann und wo der Fiskus auf Zwangsgelder und Vollstreckungen verzichtet
Um eine weniger schöne Bescherung während der Weihnachts- und Neujahrstage zu vermeiden, halten viele Bundesländer einen sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Das heißt, die Finanzämter sehen von Maßnahmen ab, die für Steuerzahler und ihre Familien belastend sein könnten und verzichten in den kommenden Tagen beispielsweise auf Zwangsgelder und Vollstreckungen.
Keinen Versandstopp gibt es aber für Steuerbescheide und Mahnungen. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Auch bereits fällige Steuern müssen während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eine Steuererstattung warten, bringt der „Weihnachtsfrieden“ keine Nachteile, denn auch diese Steuerbescheide werden wie gewohnt versandt.
In welchen Bundesländern die Finanzämter ein Herz für säumige Steuerzahler haben, zeigt unsere Übersicht:
Bundesland | Zeitraum |
Baden-Württemberg | 22. Dezember 2018 - 01. Januar 2019 |
Bayern | 22. Dezember 2018 - 01. Januar 2019 |
Brandenburg | 22. Dezember 2018 - 01. Januar 2019 |
Hessen | 20. Dezember 2018 - 31. Dezember 2018 |
Nordrhein-Westfalen | 17. Dezember 2018 - 31. Dezember 2018 |
Niedersachsen | 21. Dezember 2018 - 26. Dezember 2018 |
Rheinland-Pfalz | 23. Dezember 2018 - 01. Januar 2019 |
Sachsen | 21. Dezember 2018 - 01. Januar 2019 |
Thüringen | 20. Dezember 2018 - 26. Dezember 2018 |
Stand: 21.12.2018