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© Bild von Peggy Choucair auf Pixabay

Was kosten die Corona-Schnelltests die Steuerzahler?

Top News 26.03.2021

Testen ist ein wichtiger Schritt aus der Pandemie – aber zu welchem Preis für die Allgemeinheit?

Deutschland sucht seinen Weg aus der Pandemie, die das Land seit über einem Jahr lähmt. Ein Baustein der Lockerungsstrategie sind Antigen-Schnelltests durch professionelles Personal, die vor Ort durchgeführt werden (PoC-Tests). Seit dem 8. März 2021 hat jeder, der in der Bundesrepublik wohnt, einen Anspruch auf mindestens einen Test pro Woche – den sogenannten Bürgertest.

Dieser umfasst neben einem Gespräch und dem eigentlichen Test auch das Ausstellen eines Zeugnisses darüber, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt oder nicht. Sollte der Test positiv sein, wird der Fall an das Gesundheitsamt gemeldet – und die Person hat einen Anspruch auf einen genaueren Test (PCR-Testung), der im Labor ausgewertet wird. Unter bestimmten Umständen kann auch ein Anspruch darauf bestehen, dass die Virus-Variante ermittelt wird. Die Kosten werden in allen Fällen vom Bund und damit letztlich vom Steuerzahler übernommen.

Warum testen?

Die Tests sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die vorsichtigen Öffnungsschritte, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, zusätzlich absichern. Das Bundeskanzleramt ergänzt, dass die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests ein Baustein sei, die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus niedrig zu halten. Zudem sind Schnell- und Selbsttests eine Voraussetzung, um manche körpernahen Dienstleistungen, wie beispielsweise Kosmetik oder Rasur, wieder in Anspruch nehmen zu können. Später sollen diese Tests auch eine Voraussetzung für die Öffnung von Außengastronomie, Sportstätten und Theatern sein.

Was kostet das Testen?

Wenn es durch eine kluge Teststrategie gelingt, das Virus zurückzudrängen und schneller aus dem Lockdown zu kommen, der viele Bürger in ihrer Existenz bedroht, ist es ein guter Weg. Doch sollte die Hoffnung nicht den Blick für mögliche Probleme der aktuellen Teststrategie verstellen. Denn: Auch in der Not müssen die verfügbaren finanziellen Ressourcen effizient und mit Bedacht eingesetzt werden.

Klar ist: Billig ist das massenhafte Testen nicht. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Testzentren schätzt das Bundesgesundheitsministerium auf einen „niedrigen bis mittleren dreistelligen Millionenbetrag“. Für die Schnelltests selbst zahlt der Bund ab April bis zu 21 Euro pro Test (im März noch bis zu 24 Euro). Dies umfasst zum einen bis zu 6 Euro als Erstattung für Sachkosten und bis zu 15 Euro für die Durchführung – abhängig davon, ob die Tests durch Ärzte oder andere geschulte Personen durchgeführt werden.

Die Gesamtkosten für den Steuerzahler hängen vor allem davon ab, wie viele Menschen die Tests in Anspruch nehmen. Aufgrund der Erfahrungen in Österreich und Dänemark mit Schnelltests schätzte das Bundesgesundheitsministerium in einem internen Papier Anfang März die Anzahl der Menschen, die sich testen lassen wollen, auf 2 bis 2,5 Prozent der Bevölkerung pro Tag. Damals wurde noch die Annahme von zwei möglichen Tests pro Woche zugrunde gelegt. Unter Annahme nur eines Tests pro Woche wären dies bei 83 Mio. Menschen, die in Deutschland leben, dann rund 1 Mio. Personen pro Tag – also rund 30 Mio. Menschen pro Monat. Insgesamt könnte dies demnach 630 Mio. Euro pro Monat kosten – zuzüglich der Kosten für die Testzentren können schnell Kosten von 700 Mio. Euro pro Monat und mehr entstehen. Hinzu kommen die Kosten für die genaueren Labor- und Varianten-Tests, die bei einem positiven Schnelltest durchgeführt werden. Diese sind um ein vielfaches teurer als die Schnelltests.

Kontrolle nicht möglich

Nicht zuletzt ist kritisch festzustellen, dass es letztlich keine Kontrolle darüber gibt, ob sich manche Personen tatsächlich nur einmal pro Woche auf Kosten der Allgemeinheit testen lassen oder häufiger. In der entsprechenden Verordnung ist festgelegt, dass Personen „mindestens einmal pro Woche“ den Bürgertest kostenlos in Anspruch nehmen können. In der Begründung der Verordnung steht zudem, dass die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Tests von den jeweiligen Leistungserbringern (Ärzten, Testzentren, Apothekern etc.) nicht nachzuvollziehen sei. Dass derzeit nicht deutlich mehr als ein kostenloser Test pro Person und Woche durchgeführt wird, liegt also nicht an einer wirksamen Kontrolle, sondern eher an den noch beschränkten Testkapazitäten.

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