Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Was die Veröffentlichung der aufkommensn...

Was die Veröffentlichung der aufkommensneutralen Hebesätze bedeutet

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 24.06.2024, Philipp Sprengel

Die Grundsteuerreform soll nach Aussagen der Politik nicht dazu führen, dass die Kommunen mit dieser Abgabe höhere Einnahmen erzielen als zuvor.

Das NRW-Landesfinanzministerium hat jetzt die so genannten aufkommensneutralen Hebesätze veröffentlicht. An ihnen sollen die Kommunen sich orientieren, um ihre Einnahmen aus der Grundsteuer 2025 konstant zu halten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können mit diesen Zahlen abschätzen, ob es für sie zukünftig teurer wird. Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) begrüßt dieses Vorhaben. Der Landesfinanzminister erfüllt damit eine aktuelle Forderung des Verbandes. 

Auf den ersten Blick können die veröffentlichten Zahlen erschrecken: In 90 Prozent aller NRW-Kommunen müssten die Hebesätze steigen. 33 Städte und Gemeinden müssten die Hebesätze sogar auf mehr als 1.000 Punkte erhöhen, wenn sie zukünftig die Steuereinnahmen auf dem gleichen Stand wie bisher halten möchten. Muss jetzt jeder Steuerzahler und jede Steuerzahlerin mit deutlich höheren Kosten für die Grundsteuer rechnen? 

Hebesatz nur ein Teil der Berechnung
Darauf gibt es eine klare Antwort: Nein. Der Hebesatz ist nur ein Teil der Berechnung der Grundsteuer. Dieser Hebesatz wird mit der Grundsteuermesszahl, die für Wohngrundstücke 0,31 Promille und für Nichtwohngrundstücke 0,34 Promille beträgt, multipliziert. Hinzu kommt die Multiplikation mit dem individuellen Grundsteuerwert, der jeder Steuerzahlerin und jedem Steuerzahler vom Finanzamt als Bescheid mitgeteilt wird. Aufgrund des im Zuge der Reform neu berechneten Grundsteuerwertes und der neu festgelegten Grundsteuermesszahl kann man nicht pauschal beantworten, ob bei steigenden Hebesätzen ab 2025 auch alle Bürgerinnen und Bürger der Kommune höhere Steuern zahlen müssen. Dies kann nun aber jetzt jede und jeder für sich berechnen.  

Es kommt allerdings noch darauf an, ob die Kommune den Hebesatz auch auf den jetzt vom Land veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesatz anpasst. Dazu ist die Kommune nicht verpflichtet. Denn die Hebesätze, so steht es im Grundgesetz, werden von den Kommunen festgesetzt. Mit der Veröffentlichung der Zahlen können jetzt aber alle Bürgerinnen und Bürger in NRW die eigene Kommune auf die Anpassung an diese Hebesätze hinweisen.  

Wohngrundstücke höher bewertet als Gewerbegrundstücke
Das Modell der Grundsteuerreform des Bundes, gegen das sich der BdSt von Beginn an ausgesprochen hat und gegen das er auch klagt, bewertet Wohngrundstücke höher als gewerblich genutzte Grundstücke. Dies würde bei der einfachen Umsetzung der Aufkommensneutralität durch die Kommunen in sehr vielen Fällen dazu führen, dass die Menschen fürs Wohnen deutlich mehr zahlen müssten. Deshalb hat der BdSt NRW sich in zwei Anhörungen im Landtag dafür eingesetzt, dass das Land den Kommunen ermöglicht, gesplittete Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke einzuführen. Auch deshalb wird der Landtag voraussichtlich in der ersten Juli-Woche ein entsprechendes Gesetz verabschieden.  

Das Landesfinanzministerium hat aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfes den Kommunen nicht nur die aufkommensneutralen Hebesätze mitgeteilt, sondern auch die nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken differenzierenden Hebesätze. Hier zeigt sich, wie individuell die Hebesätze für jede Kommune angepasst werden können, damit die Reform nicht massenhaft zu einer Mehrbelastung von Wohnungen und Wohnhäusern führt.

Dies bestätigt auch, dass die geplanten gesplitteten Hebesätze den richtigen kurzfristigen Korrekturansatz darstellen und eine Verdopplung der Grundsteuermesszahl für Nichtwohngrundstücke nicht zu einer fairen Korrektur geführt hätte. In 20 Prozent der Städte und Gemeinden wäre eine Belastungsverschiebung zu Lasten der Wohngrundstücke verblieben und in sogar 37 Prozent der Städte und Gemeinde wäre es zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung für Nichtwohngrundstücke gekommen. Mit den gesplitteten Hebesätze können die Kommunen die Hebesätze differenziert so anpassen, dass es zu keinen drastischen Steuerausfällen kommt und gleichzeitig die Wohnkosten nicht für alle erheblich steigen.  

Hoher Aufwand für Kommunen
Doch auch mit der Korrektur durch die gesplitteten Hebesätze wird die Grundsteuerreform nicht grundsätzlich zu etwas Positivem. Die Umsetzung vor Ort ist für die Kommunen mit einem hohen Aufwand verbunden. Das Land hätte sich von Beginn an für ein anderes Modell entscheiden und sich nicht erst so kurzfristig an eine Korrektur der Lastenverschiebung begeben sollen. Umso wichtiger ist es, dass die Kommunen jetzt bei der administrativen und rechtlichen Umsetzung durch das Land unterstützt werden.  

Mittelfristig hat die Grundsteuer keine Zukunft. Die verkorkste Reform hat gezeigt, warum die Grundsteuer aus vielerlei Gründen nicht in ein modernes Steuersystem gehört. Spätestens nach dem nächsten Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Grundsteuer sollte die Politik deshalb endlich grundsätzlich über Alternativen zur Grundsteuer nachdenken.  

 zu den Daten der Finanzverwaltung NRW


Lesen Sie auch:

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland