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Wartezeit auf Steuererstattung darf nicht vom Wohnort abhängen

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 17.01.2022

Die Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen weist große Unterschiede auf

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen in Baden-Württemberg konnte laut Auskunft des Finanzministeriums im Jahr 2021 auf 46 Tage leicht gesenkt werden. Im Jahr 2020 hatten die Steuerzahler 48 Tage auf ihren Steuerbescheid von der Finanzverwaltung warten müssen.

Bei der Verkürzung der Bearbeitungsdauer eine Rolle gespielt haben dürfte, dass die Finanzämter im Jahr 2021 etwa 8 Prozent weniger Einkommensteuererklärungen zu bearbeiten hatten, als im Jahr 2020. Zudem wurde die Quote der Fälle, die nicht mehr von Sachbearbeitern sondern von einer Prüfsoftware bearbeitet wurden, im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr von damals 13,9 Prozent auf jetzt 15,1 Prozent gesteigert. Im Falle dieses sogenannten "Autofalls" wurde der Bescheid bereits nach 10-12 Arbeitstagen versandt. Wird die Erklärung über ELSTER eingereicht, verkürzt sich die Bearbeitungszeit noch einmal um etwa 1- 2 Arbeitstage.

Dennoch blieb die Bearbeitungszeit 2021 trotz zunehmend automatisierter Bearbeitung generell zu lang. Zudem bleibt ein großes Ärgernis weiterhin bestehen. Die extrem unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern im Land. Im Jahr 2020 reichte die Spanne von 35 Tagen bis zu 68 Tagen. Im Jahr 2021 hatte das schnellste Finanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 31 Tagen, das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 63 Tage für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung. „Dies bedeutet, dass Steuerzahler hier mehr als doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten mussten, als Steuerzahler, die bei dem zügig arbeitenden Finanzamt veranlagt wurden. Gegen diesen Missstand gilt es entschieden vorzugehen“, macht Eike Möller, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich.

Abhilfe könnte hier die Flexibilisierung der Zuständigkeiten bei den Finanzämtern schaffen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Möglichkeit eröffnet, dass das zuständige Finanzamt durch ein anderes Finanzamt unterstützt wird. Personalengpässen kann damit wirksam entgegengetreten werden. Bei Finanzämtern, die mit der Bearbeitung ihrer Steuererklärungen im Rückstand sind, sollten daher andere Finanzämter in die Abarbeitung der Steuerfälle eingebunden werden.

Diese und andere Maßnahmen, wie sie von der Finanzverwaltung bereits erprobt werden, wie Rückruf- und Terminverarbeitungssysteme und eine weitergehende Digitalisierung, mit dem erklärten Ziel hierdurch den Service gegenüber den Bürgern zu verbessern und die Bearbeitungszeiten von Steuererklärungen zu reduzieren, müssen weiter vorangetrieben werden. Denn es darf nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Steuerzahler ihre Steuererstattung erhalten.

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