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© Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

Wahlrechtsreform: Endlich ein erster Schritt!

Top News 01.07.2020

BdSt-Präsident Reiner Holznagel begrüßt Einigung der Union / Appell an alle Fraktionen

„Wir begrüßen die Pläne der Unionsfraktion, noch vor der Bundestagswahl 2021 eine Reform des komplizierten Wahlrechts zu beschließen – jetzt muss eine schnelle Einigung mit dem Koalitionspartner SPD gefunden werden! Dass Thema weiter zu verschleppen, wäre den Wählern und Steuerzahlern nicht länger zu vermitteln. Schließlich wollen die Bürger bei ihrer Stimmabgabe wissen, wie groß das Parlament am Ende sein wird – das aktuelle Wahlrecht kann das nicht leisten. In den kommenden Tagen müssen die Bundestagsabgeordneten politischen Willen zeigen, endlich Abstriche zu beschließen. Deshalb bewerten wir alle Reformvorschläge kritisch, die den Bundestag nicht deutlich verkleinern und das Wahlrecht nur unwesentlich vereinfachen würden – dies wird negative Auswirkungen auf die Kosten und das Ansehen der Politik haben.“

Deshalb muss eine Wahlrechtsreform zwei zentrale Ziele verfolgen:

  • „Für uns ist klar, dass der Bundestag deutlich kleiner werden muss, um ein Ausufern der Mandatszahl zu verhindern. Schließlich haben wir schon jetzt das größte demokratisch gewählte Parlament der Welt: Im Deutschen Bundestag sitzen aktuell 709 Abgeordnete, obwohl per Gesetz nur 598 vorgesehen sind.“
     
  • „Ein noch größerer Bundestag hat höhere parlamentarische Betriebskosten und keinen parlamentarischen Mehrwert! Dies schadet der Würde und der Bedeutung jedes einzelnen Mandats und kostet Glaubwürdigkeit. Dass das Ansehen der parlamentarischen Demokratie unter dem Streit um eine mögliche Verkleinerung des Bundestags bereits gelitten hat, meint übrigens mehr als Hälfte aller Bürger: Bei unserer repräsentativen Bevölkerungsumfrage beantworten 54 Prozent diese Frage mit `ja´! Dieses Ergebnis ist ein Weckruf an die Politik!“
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