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© Bin im Garten, 2012-08-08-fotoflug-bremen erster flug 0372, CC BY-SA 3.0

Waffengleichheit bei Bremer Volksentscheid nicht gegeben

Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e. V. / Presseinformation 14.05.2019, JV

Bund der Steuerzahler begrüßt gerichtliche Prüfung der Werbekampagne des Bremer Senats

Anlässlich der Volksentscheidung „Rennbahnquartier“ plant der Bremer Senat bis zu 250.000 Euro auszugeben, um für seine Position in der Bebauungsfrage zu werben. Besonders vor dem Hintergrund der anstehenden Bürgerschaftswahlen sorgt sich Carl Kau, Bremer Vorstand des Bundes der Steuerzahler, um die gebotene Waffengleichheit beim Volksentscheid: „Selbstverständlich steht es den einzelnen Parteien frei, für ihre Positionen zur Rennbahn-Bebauung zu werben. Es ist allerdings ungerecht, wenn die eine Seite hierzu auf Steuermittel zurückgreifen kann, während die Gegenseite die finanziellen Mittel eigenständig aufbringen muss.“ Auch wenn der Senat aus seiner Sicht im Vorfeld des Volksentscheids nicht zur Neutralität verpflichtet ist, schließt die Gemeinnützigkeit von Haushaltsmitteln im Sinne der Chancengleichheit dennoch aus, dass diese zur Bewerbung parteiischer Positionen eingesetzt werden. Der Bund der Steuerzahler begrüßt daher eine gerichtliche Überprüfung der Senatskampagne und fordert, diese zunächst einzustellen.

Hintergrund der Kritik des Bundes der Steuerzahler ist das Vorgehen des Bremer Senats anlässlich des Volksentscheids zur Bebauung des Rennbahngeländes in der Vahr, über den die Bremer Bürger am 26. Mai 2019 zeitgleich mit den Europa- und Bürgerschaftswahlen abstimmen. Zur Bewerbung der eigenen Position plant der Senat bis zu 250.000 Euro für PR-Maßnahmen aufzuwenden. Er nahm bereits eine eigens eingerichtete Website in Betrieb, lies Broschüren und Zeitungsbeilagen anfertigen, Postkarten auslegen und sogar Kinowerbespots platzieren. Die Freien Wähler hatten daraufhin angekündigt, gegen die umstrittene Senatskampagne zu klagen und sie vorerst mittels Eilantrag beim Verwaltungsgericht stoppen zu lassen.

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