Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Vollstreckung wegen Steuerforderungen - ...

Vollstreckung wegen Steuerforderungen - Nr. 62

Publikation / Familie / Freiberufler / Unternehmen / Ruheständler / Immobilienbesitzer / Arbeitnehmer / Ratgeber 01.01.2024

Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung gefordert wird, im Verwaltungswege vollstrecken (§ 249 Abs. 1 AO). Das heißt, dass die Behörden - anders als bei der Vollstreckung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts - ohne Einschaltung unabhängiger Justizorgane vorgehen können. Voraussetzung ist, dass die Vollziehung des betreffenden Verwaltungsaktes nicht ausgesetzt oder durch Einlegung eines Rechtsbehelfs gehemmt ist. Der Ratgeber gibt einen Überblick über die weiteren Grundlagen der Vollstreckung und Rechtsschutzmöglichkeiten des Vollstreckungsschuldners.

Mitglieder wissen mehr!

Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.

  • Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
  • Kostenlos und unverbindlich testen
  • Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig
Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland