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Tortendiagramm 90% blau, 10% rot, um zu zeigen, dass rund zehn Prozent der grundsteuerbescheide falsch sind.
In fünf bis zehn Prozent der vom BdSt NRW überprüften Fälle wird für die neue Grundsteuer ein unzutreffender Grundsteuerwert zugrunde gelegt.
© BdSt NRW/Katrin Ernst

Viele Grundsteuerbescheide fehlerhaft – Jetzt handeln!

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 30.01.2025, Katrin Ernst

Die ersten Grundsteuerbescheide für 2025 sind da, aber Vorsicht: Laut Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen sind bis zu 10 Prozent fehlerhaft! Prüfen Sie Ihre Bescheide deshalb unbedingt, um unnötig hohe Kosten zu vermeiden. Jetzt zügig handeln – der Bund der Steuerzahler hilft.

Die im Januar 2025 erhobenen Grundsteuerbescheide bergen Tücken: In rund jedem zehnten Fall, der vom BdSt NRW in den vergangenen Tagen geprüft wurde, wird eine falsche Grundsteuer berechnet. „Es ist erschreckend, wie viele Fehler es gibt. Das zeigt, wie komplex das neue System der Grundsteuer ist“, sagt Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. 

Fehler in Grundsteuerbescheiden 

„In fünf bis zehn Prozent der überprüften Fälle wird für die neue Grundsteuer ein unzutreffender Grundsteuerwert zugrunde gelegt. Dieser falsche Grundsteuerwert führt dann auch zu einem unzutreffenden Grundsteuermessbetrag – und letztlich zu einer unzutreffenden Grundsteuer“, resümiert Hans-Ulrich Lieber, Steuerexperte und Geschäftsführer des BdSt NRW.  

Die drei häufigsten Fehler bei der Wertfeststellung

  •  Stellplätze bei Eigentumswohnungen, 
  • die Wohnfläche 
  • und die Grundstücksart. 

Fehler erkennen und beheben 

Steuerpflichtige, die an der Korrektheit ihres Grundsteuerbescheides zweifeln, sollten also den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts heraussuchen, den sie bereits vor längerer Zeit nach der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung erhalten haben.  

Auch, wer erst jetzt die entsprechenden Bescheide des Finanzamts prüft und Fehler findet, kann noch handeln: Die Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts ist zwar in den meisten Fällen längst abgelaufen. Betroffene Eigentümer können bei ihrem Finanzamt auch jetzt noch jederzeit eine sogenannte “fehlerbeseitigende Fortschreibung des Grundsteuerwerts” beantragen.  

Der Antrag sollte noch im Laufe des Jahres gestellt werden. So wird eine Anpassung des Grundsteuerwerts noch rückwirkend zum Jahresbeginn erreicht. In der Folge wird vom Finanzamt ein entsprechend geänderter Grundsteuermessbetragsbescheid und von der Kommune ein entsprechend geänderter Grundsteuerbescheid ausgestellt.

Wie genau vorzugehen ist:

  1. Prüfen Sie die Angaben in Ihrem Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt wie Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Gebäudewerte. Vergleichen Sie die Daten mit Ihren eigenen Unterlagen, z. B. dem Grundbuchauszug oder Katasterangaben.  
     
  2. Haben Sie den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts erst vor wenigen Tagen erhalten, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Einspruch beim Finanzamt einlegen. Wichtig: Begründen Sie den Einspruch und legen Sie Belege bei (z. B. Nachweise zu falschen Flächenangaben).
     
  3. Ist die Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwertbescheid bereits abgelaufen, können Sie beim Finanzamt eine fehlerbeseitigende Fortschreibung des Grundsteuerwerts beantragen. Wie beim Einspruch muss auch dieser Antrag begründet werden. 
     
  4. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune ist in der Regel weder erforderlich noch erfolgversprechend. Die Wurzel der fehlerhaften Grundsteuer ist – wie erläutert – der fehlerhaft festgelegte Grundsteuerwert des Grundstücks. Die Korrektur des Grundsteuerwerts kann nur beim Finanzamt, nicht bei der Kommune erreicht werden. Im Anschluss wird die Kommune dann aber auch einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen. 

Der BdSt hilft 

Um Steuerzahler bei der Prüfung und Korrektur zu unterstützen, bietet der BdSt NRW umfassende Hilfestellung an. Nutzen Sie unser Kontaktformular, um die für Sie passenden Info-Broschüren zu erhalten. Unser Service hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und unnötige Kosten zu vermeiden. 

Wenn Sie sich in einem Webinar zur neuen Grundsteuer schlau machen wollen, können Sie sich hier anmelden: Grundsteuer-Webinar. BdSt-Landesgeschäftsführer Hans-Ulrich Liebern erläutert im Detail, wie die Grundsteuererklärung bei Fehlern, Korrekturen und Änderungen fortgeschrieben wird


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