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+++ Viele Bundesländer lockern Regeln für Notbetreuung / Mehr Eltern haben Anspruch auf Kinderbetreuung +++

Corona 30.03.2020

Viele Bundesländer haben die Regeln für die Kindernotbetreuung gelockert - zum Beispiel Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen und NRW. Bislang galt, dass nur dann eine Betreuung des Kindes möglich war, wenn beide Eltern in einem sogenannten systemrelevanten Beruf tätig sind, also zum Beispiel im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeiten. Nun soll in den genannten Bundesländern eine Notbetreuung auch dann möglich sein, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Berufszweig tätig ist ("Ein-Elternregelung"). Damit haben mehr Eltern die Möglichkeit, die Notbetreuung zu nutzen.

Voraussetzung: Das gilt aber nur, wenn der andere Elternteil, Freunde oder Verwandte die Betreuung nicht übernehmen können. Arbeitet zum Beispiel die Mutter als Ärztin und ist der Vater im Homeoffice tätig, so besteht auch nach der Ein-Elternteil-Regelung kein Anspruch auf die Notbetreuung. Die Betreuung muss bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden.

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