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Verlängerung der Reinvestitionsfristen für 7g-Rücklagen
Erfolge
Durch die anhaltende Corona-Krise stecken nach wie vor viele Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zum Teil auch existenzbedrohend. Dies führt häufig dazu, dass geplante Investitionen derzeit unmöglich sind und aufgeschoben werden müssen. Daher forderten wir, dass Investitionsfristen verlängert werden. Dem ist der Gesetzgeber gefolgt und hat schrittweise die Investitionsfristen für Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG aus den Jahren 2017 bis 2019 bis zum Jahresende 2023 verlängert.