Aus der Ablage in den Reißwolf
Ratgeber „Steueränderungen 2023 und aktuelle Steuertipps“
Verkehrsministerium NRW ist "Heimlichtuer des Monats"
Seit Jahre verweigert das NRW-Verkehrsministerium Auskunft zum Nachtflugverbot am Flughafen Düsseldorf. Jetzt droht ein Zwangsgeld.
Wer in Nordrhein-Westfalen Informationen von Behörden erhalten möchte, muss einen entsprechenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellen. Wird dieser abgelehnt, hilft nur noch der Gang vors Gericht. Im Fall von Informationen zum Nachtflugverbot am Düsseldorfer Flughafen haben jedoch auch zwei Gerichtsentscheidungen das Ministerium für Verkehr NRW bisher nicht zu einer Auskunft bewegt. Inzwischen droht der Behörde sogar ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro, sollte es weiterhin die Auskunft verweigern (Beschluss v. 20.12.2022, Az. 29 M 106/22). Für das Transparenzbündnis "NRW blickt durch" aus Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, NABU NRW, Offene Kommunen NRW und Transparency Deutschland ist das Ministerium für Verkehr NRW deshalb der "Heimlichtuer des Monats".
Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer des Vereins Mehr Demokratie, erklärt dazu: „Es bleibt abzuwarten, ob das Verkehrsministerium die Auskunftspflicht nun endlich erfüllt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Frist bis Freitag, den 13. Januar, gesetzt. Hoffentlich wird das kein weiterer schwarzer Tag für die Informationsfreiheit. So oder so hat sich das Ministerium durch die jahrelange Blockade den Titel des Heimlichtuers leider redlich verdient.“
Karin Holloch, Leiterin der Regionalgruppe NRW von Transparency Deutschland: „Das Beispiel des Verkehrsministeriums NRW zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger bei berechtigten Auskunftsanliegen noch immer Bittsteller sind. Dass das Ministerium bisher sogar zwei Gerichtsurteile ignoriert hat, schadet unserem Rechtsstaat. Der Fall zeigt exemplarisch, warum wir in NRW endlich ein Transparenzgesetz brauchen, dass die Behörden zur proaktiven Information verpflichtet.“
Hintergrund
Schon im Jahr 2016 hatte Werner Kindsmüller als Vorsitzender des Vereins "Kaarster gegen Fluglärm" beim Verkehrsministerium Auskunft über die Arbeit eines Gremiums beantragt, das zur Überwachung und Ahndung von Verstößen gegen das Nachtflugverbot am Düsseldorfer Flughafen dient. Nachdem das Ministerium die Auskunft verweigerte, hatte eine Klage schließlich 2019 Erfolg und wurde auch auf das Rechtsmittel der Behörde hin 2022 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt. Obwohl seit dem ursprünglichen Antrag bereits über sechs Jahre verstrichen waren und die Rechtsfragen gerichtlich zugunsten der Bürgerinnen und Bürger geklärt waren, erteilte das Ministerium bis heute keine Auskunft.
Dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf Ende Dezember ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro androhte, stellt die letzte verbleibende Möglichkeit dar, das Auskunftsrecht durchzusetzen. Das Zwangsgeld kann dabei auch mehrfach und bis zur Höhe von 25.000 Euro verhängt werden. Eine derartige Zwangsgeldandrohung ist ungewöhnlich und erinnert daran, dass in der Vergangenheit auch andere Bundesländer durch Zwangsgelder verpflichtet werden mussten, Urteile umzusetzen. Die Frage, ob alternativ auch Ministern oder Ministerpräsidenten in Zwangshaft genommen werden könnten, war am Beispiel des Freistaats Bayern sogar bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof.
Heimlichtuer des Monats
Den Titel "Heimlichtuer des Monats" vergibt das Bündnis "NRW blickt durch" seit April 2014 in unregelmäßigen Abständen. Das Transparenzbündnis zeichnet damit öffentliche Stellen in NRW aus, wenn diese durch Auskunftsverweigerung auffallen oder bei ihrem Handeln Transparenzlücken für die Öffentlichkeit deutlich werden. Das Bündnis hatte im Februar 2014 einen Entwurf für ein Transparenzgesetz an den NRW-Landtag übergeben. Ziel der Initiative ist es, dass Behörden in Land und Kommunen verpflichtet werden, wichtige Dokumente im Internet kostenlos zugänglich zu machen. Bürgerinnen und Bürger sollen so einen unkomplizierten Zugang zu fundierten Informationen bekommen.