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Verfassungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Bundes der Steuerzahler/ Für die Zukunft müssen die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden

Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e. V. / Presseinformation 15.04.2025

Presseinformation 4/2025

Verfassungsgericht bestätigt Rechtsauffassung des Bundes der Steuerzahler
Für die Zukunft müssen die richtigen Schlussfolgerungen gezogen werden


Das heutige Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Landeshaushalt 2024 bestätigt im vollen Umfang die Rechtsauffassung des Bundes der Steuerzahler. „Bereits im Jahr 2021 haben wir durch ein Rechtsgutachten nachgewiesen, dass der Umgang des Landtages mit den Notkrediten nicht der Landesverfassung entspricht“, sagt dazu Dr. Aloys Altmann, Präsident des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein. „Es war fahrlässig, die Bedenken von uns und anderen Experten einfach vom Tisch zu wischen. Der politische Wille einer großen Mehrheit allein kann die Verfassung nicht aushebeln. Für ihre Überheblichkeit haben Landtag und Landesregierung jetzt die berechtigte Quittung erhalten“, erklärt Altmann.
Das Urteil bezieht sich auf den Landeshaushalt 2024, der mittlerweile abgeschlossen ist. Aber auch für 2025 enthält es wichtige Leitsätze. „Jetzt kommt es darauf an, die richtigen Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Die im Haushalt 2025 enthaltenen Notkredite in Höhe von 271 Millionen Euro sind ebenfalls in ihrer Notwendigkeit und Höhe nicht ausreichend begründet“, erläutert Altmann. Deshalb müssten die ent-sprechenden Kreditermächtigungen jetzt aufgehoben werden.
Altmann weist auf die beschränkte Tragfähigkeit des Landeshaushaltes für zusätzliche Kredite hin: Das Land ist derzeit mit rund 32 Milliarden Euro verschuldet. Hinzu kommen die Schulden der ausgelagerten Bereiche, wie zum Beispiel beim Universitätsklinikum. Schon heute liegt die jährliche Zinsbelastung des Landes bei 550 Millionen Euro. Bis 2034 soll sie auf fast 800 Millionen Euro steigen. Zusätzliche Schulden bleiben ein Strohfeuer und engen gleichzeitig die künftigen Gestaltungsspielräume des Landes drastisch ein“, warnt Altmann.

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