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Energetische Gebäudesanierung
Verbesserungen für Unternehmen durchgesetzt
Erfolge
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Unternehmen
Unternehmen konnten in der Corona-Krise durch eine vereinfachte Verlustverrechnung zusätzliche Liquidität erhalten. Sie konnten beim Finanzamt kurzfristig bereits einen Teil der Steuererstattung geltend machen, die Ihnen ohnehin später zustehen würde. Zudem wurden die Höchstbeträge für den Verlustrücktrag deutlich ausgeweitet: Statt 1 Mio. Euro ist aktuell ein Rücktrag von 5. Mio. Euro möglich. Der BdSt hatte seit langem dafür geworben, die bisher sehr engen Regeln zu lockern. Mit Erfolg!