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© Bild von succo auf Pixabay

Unzulässiges Luxus-Gehalt einer Geschäftsführerin der gemeinnützigen Duisburger Werkstatt für behinderte Menschen hat ein gerichtliches Nachspiel

Steuerwächter / Erfolge / Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. 01.09.2020

Bereits 2018 kritisierte der Bund der Steuerzahler NRW die völlig überzogene Vergütung für die Geschäftsführerin der gemeinnützigen Duisburger Werkstatt für behinderte Menschen. Steuerbefreite gemeinnützige Unternehmen haben, anders als private Konzerne, strenge Regeln auch bei den Gehaltshöhen ihrer Manager zu beachten. Niemand darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Realität in Duisburg sah anders aus. Der Geschäftsführerin wurden fast 400.000 Euro Jahresgehalt plus Luxus-Dienstwagen und hoher betrieblicher Altersversorgung bezahlt. Vergleichbare Positionen anderer Einrichtungen werden deutlich niedriger vergütet. Nach zweijähriger Ermittlung stehen die Verantwortlichen nun vor dem Richter. Es kann damit gerechnet werden, dass das überhöhte Gehalt zurückgezahlt werden muss. Zusätzlich wird ein Strafverfahren wegen Untreue eröffnet.

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