Hochwasserschäden von der Steuer absetzen
Zu hohe Steuerzinsen: Gerichtsverhandlung am 17. August
Unsere Tipps zum Ausbildungsstart
Wir erklären, was Azubis und Eltern bei der Steuer wissen sollten
Mit dem Start ins Arbeitsleben kommt auf Auszubildende viel Neues zu – dazu gehört die erste Lohnabrechnung und möglicherweise die erste Steuererklärung. Wer ein paar Hinweise beherzigt, kommt ohne Probleme durch das Steuerjahr. Worauf Azubis und Eltern achten sollten!
Auszubildende, die jetzt mit einer Ausbildung starten, sollten dem Ausbildungsbetrieb ihre Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Diese Angaben sind wichtig, damit der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug von Anfang korrekt vornehmen kann. Denn auch für Lehrlinge gilt: Ihre Ausbildungsvergütung unterliegt der Steuerpflicht. Die Steuer-ID haben alle Bürger vor einigen Jahren per Post erhalten. Wer seine Steuer-ID nicht mehr zur Hand hat, sollte sich direkt an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.
Belege für die Steuererklärung sammeln!
Ob von der monatlichen Ausbildungsvergütung tatsächlich Lohnsteuern abgezogen werden, hängt vom Einzelfall ab. Die meisten Azubis sind...
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