Unsere Steuertipps für die letzten Wochen des Jahres
Der BdSt-Check 2025 zeigt, was Sie jetzt noch erledigen sollten
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem BdSt-INFO-Service Nr. 41: „Steuertipps 2025: Endspurt für Steuersparer – Das sollte noch in diesem Jahr erledigt werden!“ Für diesen Service hat der Verband Hinweise für verschiedene Gruppen zusammengestellt – zum Beispiel für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer und Vermieter.
Im Einzelnen: Wenn Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten oder Pflege- bzw. Haushaltsarbeiten in diesem Jahr beauftragt wurden oder noch geplant sind, kann ein Teil der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Wer bis zum Jahresende entsprechende Rechnungen zahlt, kann mit einem Steuerbonus rechnen: Für Handwerkerleistungen winkt eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – bis maximal 1.200 Euro pro Jahr. Auch haushaltsnahe Dienstleistungen – etwa Garten- oder Hausmeisterservice, Pflege- oder Reinigungsleistungen – sind absetzbar: Möglich sind 20 Prozent der Kosten, bei Haushaltsdiensten liegt die Höchstgrenze im Jahr bei bis zu 4.000 Euro.
Zudem sollten Steuerzahler prüfen, ob in diesem Jahr noch Ausgaben für Krankheits- oder Kurkosten anfallen – dazu gehören auch Zahnarztkosten. Diese können steuerlich nur angesetzt werden, wenn der persönliche einkommensabhängige Eigenanteil überschritten ist. Bei den Werbungskosten muss übrigens der bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigte Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten werden, um eine weitere Steuererstattung zu erhalten. Wer diesen Betrag also schon erreicht hat, sollte Ausgaben zum Beispiel für einen Computer oder andere Arbeitsmittel noch in diesem Jahr tätigen, um von einer höheren Steuererstattung zu profitieren. Und für Vermieter lohnt sich ein Blick auf Investitionen in vermietete Immobilien: Noch 2025 durchgeführte Modernisierungen, Reparaturen oder Energiesanierungen können die steuerliche Belastung deutlich reduzieren.
Besonders interessant ist die wieder eingeführte befristete degressive Abschreibung. Durch Anschaffungen oder Baumaßnahmen, die noch dieses Jahr beginnen, können höhere Abschreibungen in den ersten Jahren erreicht werden.
Unser allgemeiner Rat: Ordnung ist wichtig!
Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.
- Diese und zahlreiche weitere Tipps für verschiedene Interessengruppen enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 41. Er steht Mitgliedern auf www.steuerzahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter der E-Mail info(at)steuerzahler.de kostenlos anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de