Berliner erhalten Grundsteuerbescheide
Bund der Steuerzahler Berlin warnt vor Diskussion über Umlegbarkeit der Grundsteuer auf Mieter
Unsere Steuertipps für die letzten Wochen des Jahres
Der BdSt-Check 2024 zeigt, was Sie jetzt noch erledigen sollten
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem BdSt-INFO-Service Nr. 33: „Steuertipps 2024: Endspurt für Steuersparer – Das sollte noch in diesem Jahr erledigt werden!“ Für diesen Service hat der Verband Hinweise für verschiedene Gruppen zusammengestellt – zum Beispiel für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer und Vermieter.
So kann zum Beispiel noch in diesem Jahr letztmalig eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber gezahlt werden: Zum Ende des Jahres läuft nämlich der Zeitraum für die Bonuszahlung ab. Zudem sollten Steuerzahler prüfen, ob in diesem Jahr noch Ausgaben für Krankheits- oder Kurkosten anfallen – dazu gehören auch Zahnarztkosten. Diese können steuerlich nur angesetzt werden, wenn der persönliche einkommensabhängige Eigenanteil überschritten ist.
Bei den Werbungskosten muss übrigens der bereits bei der Lohnsteuer berücksichtigte Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten werden, um eine weitere Steuererstattung zu erhalten. Wer diesen Betrag bereits erreicht hat, sollte also Ausgaben – zum Beispiel für einen Computer oder andere Arbeitsmittel – noch in diesem Jahr tätigen, um so von einer höheren Steuererstattung zu profitieren. Apropos: Im diesjährigen Material gibt es neue Hinweise zur wieder eingeführten befristeten degressiven Abschreibung.
Unser allgemeiner Rat: Ordnung ist wichtig!
Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.
- Diese und zahlreiche weitere Tipps für verschiedene Interessengruppen enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 33. Er steht Mitgliedern auf www.steuerzahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter der E-Mail info(at)steuerzahler.de kostenlos anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de