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Unsere Musterklage zum Erststudium wird entschieden

Top News / Presseinformation 08.01.2020

Urteil des Bundesverfassungsgerichts an diesem Freitag

Ob sich der Staat stärker an den Kosten für ein Erststudium beteiligen muss, beurteilt nun das Bundesverfassungsgericht: Die Entscheidung wird am Freitag, 10. Januar 2020, veröffentlicht. Als Bund der Steuerzahler hatten wir die entsprechende Klage eines Studenten seit rund acht Jahren begleitet. Die Entscheidung am Freitag ist wichtig für alle Studierenden, die ein sogenanntes Erststudium (Bachelorstudium) absolvieren.

Studienkosten = Werbungskosten?

Umstritten ist, ob die Kosten für ein Studium steuerlich als Werbungskosten abgezogen werden können. Aktuell werden Ausgaben für ein Erststudium in der Einkommensteuererklärung lediglich als Sonderausgaben akzeptiert. Dies nützt den Studierenden in der Regel nichts, weil sie während des Studiums keine Einnahmen haben. Doch wenn die Ausgaben in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten anerkannt werden würden, könnten die Verluste in spätere Berufsjahre vorgetragen werden und dann die Steuer mindern. Ausgaben im Zusammenhang mit einem dualen Studium oder mit einem Zweitstudium (Masterstudium) werden bereits heute als Werbungskosten berücksichtigt. Genau diese Regelung verlangt der BdSt auch für das Erststudium – schließlich sind Studium und Ausbildung kein reines Privatvergnügen, sondern dienen dem späteren Beruf. Deshalb müssen die Kosten aus Sicht des Verbandes auch als – vorweggenommene – Werbungskosten anerkannt werden.

Darum geht es im konkreten Fall

Im Fall studierte der Kläger internationale Betriebswirtschaftslehre. Dazu gehörte ein Auslandssemester in Australien. Die Ausgaben für Studiengebühren, Miete, Verpflegungsmehraufwand und Flug machte er in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 als Werbungskosten geltend. Das Finanzamt ordnete die Kosten aber der privaten Lebensführung zu und berücksichtigte diese nur als Sonderausgaben, sodass sich die Kosten für den jungen Mann nicht steuermindernd auswirkten. Das stellte der Bundesfinanzhof in Frage und folgte der Argumentation des Studenten: Das höchste deutsche Steuergericht legte 2014 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die steuerliche Schlechterstellung des Erststudiums gegen Art. 3 GG verstößt. Jetzt wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an diesem Freitag veröffentlicht (Az.: 2 BvL 24/14).

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