Umzugskosten können in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Aber auch private Umzugskosten können als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen die Steuerlast mindern. In welcher Höhe diese Aufwendungen abgesetzt werden können und was dabei zu beachten ist, lesen Sie in diesem Ratgeber