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+++ Überbrückungshilfe für Unternehmen / Eckpunkte mit Details auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht +++

Service GmbH / Corona 23.06.2020

Mitte Juni hat die Bundesregierung die Eckpunkte für die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Das branchenübergreifende Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von Juni bis August 2020 gewährt kleinen und mittelständischen Unternehmen nicht rückzahlbare Zuschüsse für fixe Betriebskosten. Unternehmen sind antragsberechtigt, sofern sie im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum – April und Mai 2019 – nachweisen können.

Die Förderung des neuen Programms ist deutlich höher als bei der Soforthilfe, die Solo-Selbstständige und Unternehmer für März bis Mai beantragen konnten. Jetzt können bis zu 150.000 Euro an betrieblichen Fixkosten erstattet werden. Neu ist allerdings, dass ein Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater die Umsatzausfälle und die betrieblichen Fixkosten bestätigt.

Weitere Informationen zu den Eckpunkten sind auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums abrufbar: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=12

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