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Transparenz und Sparsamkeit trotz Corona

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 19.11.2020

Der Landesrechnungshof hat seinen Jahresbericht für 2020 vorgestellt und der Landesregierung schlechte Noten im Fach „Haushalten“ erteilt. In 17 Fällen hat er zudem einen unwirtschaftlichen Umgang mit dem Steuergeld festgestellt. Seit Jahren dabei ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW). 

Die Haushaltslage sei schon vor der Corona-Krise angespannt gewesen und habe sich weiter verschärft, so der Landesrechnungshof (LRH). Hätte die Landesregierung die zuvor sprudelnden Steuereinnahmen zu einer durchgreifenden Konsolidierung des Landeshaushalts genutzt, wäre das Land mit einem geringeren Schuldenstand in die Zeit mit der Schuldenbremse gestartet. So aber blieb der Schuldenstand von rund 143,9 Milliarden Euro im Kernhaushalt am Ende des Haushaltsjahres 2019 unberührt. Nordrhein-Westfalen habe bereits vor der Corona-Pandemie die höchste Verschuldung aller großen Flächenländer in Deutschland aufgewiesen. 
Unstreitig sei, dass mit der Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation bestehe, die es rechtfertige, Kredite aufzunehmen. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Mittel nur für Maßnahmen mit COVID-19-Bezug genutzt würden. Ein transparenter und sorgfältiger Umgang mit Steuergeldern und eine konsequente Nutzung aller im Landeshaushalt bestehenden Einsparpotenziale seien nun „wichtiger denn je“, sagte LRH-Präsidentin Prof. Dr. Brigitte Mandt. Der gesamte Landeshaushalt gehöre auf den Prüfstand, um für die Zukunft die richtigen Entscheidungen zu treffen und erforderliche Korrekturen vorzunehmen, betonte sie. Auch sei der Tilgungszeitraum von 50 Jahren zu lang. Dem Bund der Steuerzahler spricht der Rechnungshof damit aus dem Herzen, denn die Tilgung der Corona-Milliarden darf nicht den kommenden Generationen aufgebürdet werden.  

Der Landesrechnungshof beschreibt auch wieder einzelne Fälle, in denen das Land NRW einen wirtschaftlichen Umgang mit dem Steuergeld hat vermissen lassen. Einige Beispiele:

Reisekostenmanagement in der Landesverwaltung:
Die Landesverwaltung verfüge immer noch nicht über ein zentrales und digitales Reisekostenmanagement. Das habe der Rechnungshof bereits vor zehn Jahren angemahnt und nun festgestellt, dass dies nicht umgesetzt worden sei. Insgesamt seien im Reisekostenmanagement jährliche Einsparungen im zweistelligen Millionenbereich möglich.

Niederrhein-Kolleg Oberhausen: 
Die Zahl der Studierenden des Niederrhein-Kollegs Oberhausen hat sich seit dem Schuljahr 2013/2014 kontinuierlich verringert. In den letzten drei Schuljahren wurde die schulgesetzliche Mindestgröße von 240 Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht erreicht. Schulträger ist das Land. Der Landesrechnungshof hält die Schließung des Weiterbildungskollegs für geboten. 

FernUniversität in Hagen: 
Die Kosten für die Regionalzentren der Fernuniversität Hagen in anderen Bundesländern und im Ausland werden derzeit fast allein von NRW finanziert. Da diese Regionalzentren faktisch nur Studierenden aus anderen Bundesländern zugute kommen, sieht der LRH keine Veranlassung, dass die Kosten ausschließlich zu Lasten des NRW-Haushalts gehen. 
Förderung der Zucht und Haltung bedrohter Haus- und Nutztierrassen: 
Der LRH stellte fest, dass das Förderziel – die fehlende Wirtschaftlichkeit der Zucht und Haltung der als bedroht eingestuften Haus- und Nutztierrassen jedenfalls teilweise auszugleichen – nicht immer vollständig erreicht wurde und kritisierte Mitnahmeeffekte, die eine andere Förderpraxis hätte vermeiden können. 

Zahlung von Zulagen und ähnlichen Leistungen: 
Die Prüfung der Zahlung verschiedener Zulagen und ähnlicher Leistungen an Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte bei sieben Behörden und Einrichtungen des Landes hat gezeigt, dass die Leistungen vielfach zu Unrecht gezahlt wurden. Zudem konnte die Rechtmäßigkeit der gewährten Leistungen in vielen Fällen wegen einer unzureichenden Dokumentation nicht nachvollzogen werden. Der LRH empfiehlt eine Analyse des Zulagenwesens mit dem Ziel der Reduzierung und Vereinfachung. 

Instandhaltung von Landesbauten durch den BLB NRW: 
Die Rechnungsprüfer bemängeln, dass bei den rund 4.300 Landesbauten eine Strategie zur Instandhaltung mit verbindlichen Zielen fehlt. Das Handeln des BLB NRW sei nicht auf den Erhalt der baulichen Substanz, sondern erst bei auftretenden Mängeln oder Ausfällen auf eine Schadensbeseitigung gerichtet. Im geprüften Zeitraum 2010 bis 2017 bestand eine Abweichung in Höhe von rund 535 Millionen Euro zwischen den geplanten und tatsächlich durchgeführten Instandhaltungen, die auf einen aufgelaufenen Instandhaltungsstau hindeutet. 

Standortkonzept Völklinger Straße in Düsseldorf: 
Der BLB NRW hat die gesetzliche Aufgabe, Grundstücke für Zwecke des Landes zu entwickeln. Insbesondere großflächige Grundstücke muss er über lange Zeit hinweg im Blick haben. Am Beispiel des ressortübergreifenden Standorts Völklinger Straße in Düsseldorf stellte sich heraus, dass das vom Ministerium der Finanzen angestrebte Standortmanagement mit dem Ziel, Flächenverbrauch und Mietausgaben zu reduzieren, bislang nicht eingeführt worden ist. Das gesamte Standortmanagement im Land gestaltet sich konzept- und regelungsfrei. Außerdem wurden am Standort Völklinger Straße baurechtliche Vorgaben nicht beachtet. Ein ressortübergreifender und kontinuierlicher Prozess mit gegenseitigen Informationspflichten und -rechten fehlt. Andrea Defeld, [email protected]

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